Die Fa. AEG hat meinen Kulanzantrag abgelehnt, weil ich nach Ablauf der Garantie nicht den Werkskundendienst beauftragt habe. War das mein Fehler?
Ich habe vor 4 Jahren bei "meinem" Fachhändler um die Ecke einen Trockner gekauft. Vor wenigen Tagen hatte ich den ersten Defekt. Der Trockner ließ sich plötzlich nicht mehr einschalten. Daraufhin wandte ich mich natürlich an meinen Händler,bei dem ich das Gerät gekauft habe, da ich davon ausging, dass nach Ablauf der Garantie dieser für mich der erste Ansprechpartner ist. Dieser erschien vor Ort und wechselte nach Absprache ein paar Tage später die def. Elektronic aus. Soweit so gut. Da ich aber innerhalb von 4 Jahren den Trockner nur höchstens 80 mal genutzt habe und von der Lebensdauer enttäuscht war, habe ich die Reparaturrechung an AEG gesandt, mit der Bitte, diese aus Kulanz zu übernehmen. AEG hat meinen Kulanzwunsch abgelehnt mit der Begründung, ich hätte mich vorab an den Werkskundendienst, bzw. an den zuständigen Servicepartner wenden müssen, damit geprüft werden kann, ob eine Erstattung auf dem Kulanzwege möglich ist. Ist das richtig?? Für mich war das keine Frage, dass ich nach Ablauf der Garantie meinen Händler zuerst kontaktiere. Ich weiß, dass Kulanz freiwillig ist, aber ich möchte wissen, ob die Begründung von AEG richtig ist und der Fehler bei mir liegt, oder ob AEG aus Kulanz die Reparaturrechnung trotzdem hätte übernehmen können, auch ohne Benachrichtung deren Werkskundendienst oder Servicepartner?
2 Antworten
niemand ist zur Kulanz verpflichtet. Und ja: du hättest das mit den Werkskundendienst vorher absprechen müssen.. die hätten dir dann entsprechende Vorgehensweisen erläutert
lg :)
OMG AEG, das ist SCHLIMMSTE an Gaunerei was einem passieren kann .....mein Induktionsherd nagelneu war sofort DEFEKT. AEG lehnte ab trotz Herstellerfehler die Garantie zu übernehmen, auch Arbeiterkammer kam gegen diese Mafia nicht an..also was für Bullshit redest du???
schade, dass der Fachhändler dich dahin gehend nicht beraten hat :) die Ursache dafür kann zb. mangelnde Erfahrung sein.. nützt dir in dem Falle auch nix mehr. deine Vorgehensweise war die eines normalen Verbrauchers. nur leider eben nicht richtig in diesem Fall
Natürlich ist das so korrekt. Wie will AEG denn ohne Begutachtung des Fehlers prüfen, ob man in diesem Fall kulant sein will?
Das mit der Kulanz ist mir bekannt. Allerdings hielt ich es für völlig normal, mich bei Problemen außerhalb der Garantie zuerst an den Händler zu wenden, der mir das Gerät verkauft hat.