Die Bedeutung von "obliegen" und "bestellen"?

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Wenn einem etwas obliegt, hat man die Aufgabe/die Verantwortung etwas zu tun.

"Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand" bedeutet, dass es Aufgabe des Vorstands ist, das Geschäft zu führen.

"Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand" bedeutet, der Vorstand wird vom Aufsichtsrat ernannt/beauftragt.


NoNameNoFace 
Beitragsersteller
 26.10.2022, 15:38

Besten Dank, war sehr hilfreich.

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Die Geschäftsführung ist die Aufgabe/Pflicht  des Vorstandes, der vom Aufsichtsrat ernannt und überwacht wird.

An der Spitze steht also der Aufsichtsrat (= eine oder mehrere Personen)

Er wählt die Leute, die dann den Vorstand bilden.

Der Vorstand muss die Geschäfte der Firma führen und wird dabei vom Aufsichtsrat beaufsichtigt.

Geschäftsführung bedeutet hier nicht "Person(engruppe), die der Chef ist", sondern "Führen der Geschäfte"


NoNameNoFace 
Beitragsersteller
 26.10.2022, 15:38

Ach, Riesenfehler von mir, das stimmt ("Geschäftsführung" ist die Nominalisierung von "Führen der Geschäfte". Vielen Dank für den Hinweis.

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