Die Bedeutung von "obliegen" und "bestellen"?
Für mein Studium muss ich mich mit der BWL beschäftigen, könntet ihr mir beim Verstehen folgendes Satzes helfen:
Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand, der durch Aufsichtsrat bestellt und überwacht wird (P 111(1) AktG) [Buch: Betriebswirtschaftslehre für Studienanfänger _ Hans Corsten].
i) Heißt "obliegt" hier, dass die Geschäftsführung die Verantwortung hat, den Vorstand auszuwählen? oder
ii) die Geschäftsführung aus Vorstand besteht?
a) "Bestellt" heißt hier Berufung? also der Vorstand kann das Aufsichtsrat auswählen?b) oder ist damit gemeint, dass die Aufsichtsrat jeder Zeit vom Vorstand gerufen werden kann?
3 Antworten
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Wenn einem etwas obliegt, hat man die Aufgabe/die Verantwortung etwas zu tun.
"Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand" bedeutet, dass es Aufgabe des Vorstands ist, das Geschäft zu führen.
"Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand" bedeutet, der Vorstand wird vom Aufsichtsrat ernannt/beauftragt.
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Die Geschäftsführung ist die Aufgabe/Pflicht des Vorstandes, der vom Aufsichtsrat ernannt und überwacht wird.
An der Spitze steht also der Aufsichtsrat (= eine oder mehrere Personen)
Er wählt die Leute, die dann den Vorstand bilden.
Der Vorstand muss die Geschäfte der Firma führen und wird dabei vom Aufsichtsrat beaufsichtigt.
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Geschäftsführung bedeutet hier nicht "Person(engruppe), die der Chef ist", sondern "Führen der Geschäfte"
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Ach, Riesenfehler von mir, das stimmt ("Geschäftsführung" ist die Nominalisierung von "Führen der Geschäfte". Vielen Dank für den Hinweis.