DHL Retoure aus der Schweiz trotz Versand von der DHL Filiale?
Hallo,
ich habe ein Paket welches ich zur Familie in die Schweiz schicken wollte heute wieder zurück erhalten. Der Grund lautet: Auslandspaketkarte, Zollinhaltserklärung und Rechnung fehlt. Ich habe solch eine Sendung das erste Mal gemacht und das Ausfüllen und Verschicken deshalb extra vor Ort in einer DHL Filiale gemacht um das ganze stressfrei über die Bühne zu bringen. Vorab stand auf der Website das man den Schein am Paket anbringen „kann“. Ich habe 29,99€ für den Versand vom Paket gezahlt und kann doch wohl dafür verlangen dass das auch rechtlich abgesichert dort ankommt oder?? Es kam auch keinerlei Hinweis für die wohl fehlenden Dokumente..
Hat hier jemand Erfahrungen mit gemacht und weiß wie man hierbei gegen vorgehen kann? Muss die Post die Kosten hierfür übernehmen oder ist man mehr oder weniger gear***t?
vielen Dank und einen guten Rutsch an alle!
Manuel
5 Antworten
Wo ist die Zollerklärung mit dem genauen Inhalt, Gewicht und Preis?
Ohne dies sichtbar auf dem Paket geht es nicht durch den Zoll
DHL-AGB Paket International, Punkt 3.5:
Der Absender hat die Aus-und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Abgangs-, Durchgangs-und Bestimmungslandes einzuhalten. Der Absender hat die erforderlichen Begleitpapiere (Zollinhaltserklärung, Ausfuhrgenehmigungen usw.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und den Paketen beizufügen. Die Deutsche Post übernimmt für den Inhalt dieser Papiere keine Verantwortung.
Hi,
der Mitarbeiter hat zwar richtig für sie Schweiz frankiert, aber Du den falschen Aufkleber genutzt. Du hast den für ‚Deutschland und EU’ verwendet, die Schweiz gehört aber nicht dazu; da hätte der für die ‚WELT‘ genutzt werden müssen. Dementsprechend fehlt die Zollinhaltserklärung...
Was passiert ist:
Du hast den falschen Aufkleber benutzt (ergo DEIN Fehler)
aber...
der Mitarbeiter hat nicht darauf geachtet das Du den richtigen Schein nimmst, und, er hat den Hinweis missachtet die Zollinhaltserklärung zu „prüfen“, und, er hat einen zusätzliche Aufkleber gedruckt bekommen welche er hätte nutzen müssen (in die Zollinhaltserklärung hätte kleben müssen). Spätestens da hätte er merken müssen das er selbst ebenfalls einen Fehler gemacht hat. Ich vermute das der Mitarbeiter neu war und keine Ahnung hatte, denn das sind Anfängerfehler und er hat den Aufkleber einfach auf das Paket, statt in die Zollinhaltserklärung geklebt...
Das Problem ist:
Der Mitarbeiter hat einen Fehler gemacht, Du als Kunde aber auch und für viele Fehler ist der Kunde auch selbst verantwortlich und da haftet niemand.
Wer hier haftet ist daher etwas schwierig; meist der Kunde. Aber, da dem Mitarbeiter das hier zwingend auffallen müssen und sogar vom System her dazu aufgefordert wird nach der Zollinhaltserklärung zu sehen (was er nicht getan hat), denke ich eher er. Genau kann ich das in dem Fall aber nicht zweifelsfrei sagen.
Ob nun Du oder der Mitarbeiter der Filiale haftet ist fraglich. Geh am besten nochmal genau zu diesem Mitarbeiter (bedenke; Du bist mit dran schuld) und kommt ihr zu keiner Einigung, setze Dich mit DHL in Verbindung...
Gruß
ja ich musste vor 1 woche ein tel.das meine patentochter in meinem auto verloren hatte .von spanien aus in die schweiz schicken.dhl----die wollten eine quittung und den jezigen wert des tel.meine händy nr. und das übliche zollpapier
Hat hier jemand Erfahrungen mit gemacht und weiß wie man hierbei gegen vorgehen kann?
Gegen was willst du vorgehen ? Gegen dein Fehler ?
Muss die Post die Kosten hierfür übernehmen oder ist man mehr oder weniger gear***t?
Der Verursacher dafür das es zurück gegangen ist übernimmt die Kosten, in dem Fall bist du das.