Dhl paket nicht angekommen nun droht Anzeige?

6 Antworten

Hallo,

da hast du nun ein großes Problem, das sich leicht hätte vermeiden lassen.

Eigentlich ist die Haftungsfrage recht einfach zu beantworten, denn nach § 447 BGB geht die Gefahr eines Verlustes auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Sendung dem Zusteller übergeben hat.

Soweit, so gut.

leider aber ist der Verkäufer auch im Schadensfall in der Pflicht, die Übergabe der Sendung an den Zusteller zu beweisen - ohne Sendungsquittung wird das eher schwierig bis unmöglich.

Ob dein Zeuge dafür ausreicht, kann ich nicht beurteilen.

Im Zweifelsfall wirst du also als Verkäufer für den Verlust der Sendung aufkommen müssen - ob sich hier ein Rechtsstreit lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Und ja, natürlich kann der Käufer dich erst einmal wegen einem möglichen Betrug anzeigen - er muss ja davon ausgehen, dass du die Ware, für die er bezahlt hat, nicht versendet hast.

In Zukunft also IMMER nur die teurere aber versicherte und nachweisbare Paketzustellung wählen.

Gutes Gelingen

Daniela

Hast du ihr versicherten Versand angeboten und es dann normal aufgegeben?

Welchen Versand hat sie bezahlt?


spongefreak 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 08:25

Erstmal danke für die schnelle Antwort, bin total am verzweifeln.

Nein, von versichertem Versand war nie die Rede.

Glaube ca 5€ kostet der Versand für ein Päckchen der Größe versichert hätte ich 3-4€ Mehr zahlen müssen ( was ich einfach nicht einsah da sie so unhöflich war )

0
sahov  08.03.2017, 08:31
@spongefreak

Grundsätzlich liegt das Versandrisiko bei privaten Verkäufen beim Käufer.

Solltest du in der Wahl der Versandart abweichen, kannst du belangt werden. Sprich Käufer will versicherten Versand und du als Sparefroh verschickst normal.

eBay beschreibt es da schön ausführlich: http://www.ebay.de/gds/Versandrisiko-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-/10000000005717031/g.html

Um in Zukunft Streitereien zu vermeiden: Verschicke IMMER versichert und lass die Käufer das auch bezahlen. Anschliessend Beleg aufheben dann kann dir niemand auf den Sack gehen.

1

Für eine Anzeige gegen Dich fehlt zunächst mal die Grundlage.

Das man auf versicherten Versand verzichtet weil die Postfrau unfreundlich war, ist natürlich totaler Unfug (wie man ja jetzt leider sieht)

Finde es auch ein bisschen suspekt wie die/der Empfänger sich verhält, gleich so ein Theater zu machen, könnte auch auf den Versuch der Abzocke hindeuten.


spongefreak 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 08:35

Nein, ich habe nicht versichert versendet da die Käuferin so unfreundlich war und ich ihr nicht noch Geld schenken wollte.

Mir ging es nicht um die 2-3€, sondern ums Prinzip.

0
Nightlover70  08.03.2017, 08:41

Ich hatte das falsch gelesen.
Hatte gedacht die Frau in der Postfiliale wäre unfreundlich gewesen.

Allerdings:
Gerade wenn die Käuferin schon im Vorfeld so Auftritt hätte ich in den versicherten Versand investiert. Da hätte die ja keinen Vorteil durch. Sehr wohl aber Du.

Nun, zu spät. Jetzt muss die Situation anders gelöst werden.

War es eine große oder kleine Postfiliale wo Du es aufgegeben hast? Vielleicht kennt man Dich dort? Könntest mal nachfragen ob man sich dort an Dich erinnern kann.

0

Gegenfrage:

1. Ihr beide seid Privatpersonen, zumindest du aber?

2. Wurde eine Versandart wie versichert vereinbart oder gar nichts?


spongefreak 
Beitragsersteller
 08.03.2017, 08:27

Ja, beide privat.

Nein war nie die Rede von.

0
Jewi14  08.03.2017, 08:32
@spongefreak

Ok, dann kannst dich zurücklehnen und lächeln. Bei diese Art von Verkauf trägt der Käufer stets das Versandrisiko, also auch dass die Sendung nicht ankommt. 

Wenn versichert nicht vereinbart wurde, so kann der Käufer dir auch kein Ding daraus drehen, du hast dich nicht an Abmachungen erhalten. Zudem kann er dir nicht unterstellen, dass die Sendung nicht abgeschickt hast. Du hast eine Zeugin.

Ein Tipp für die Zukunft: Gerade bei Ebay (aber auch anderen Verkaufsplattformen) verschwinden komischerweise immer so viele Sendungen. Daher stehts versichert versenden, denn dann hast du ein Nachweis. Das kann ein Einwurfeinschreiben (Brief) sein oder Hermes Päckchen, das ist auch versichert und hat eine Sendungsnummer. Bei großen Sachen halt ein normales Paket.

1
Delveng  08.03.2017, 08:55
@Jewi14

@Jewi14,

"Daher STETS versichert versenden, dann dann hast du EINEN Nachweis."

0