Dhl Alterssichtprüfung, kann angehöriger das Paket annehmen?
Ich habe eine Paket bestellt, dass ab 18 ist und bin z.Z nicht zuhause. Jetzt soll ich zum Paketshop kommen und es abholen. Kann dies auch mein Vater machen? (Er ist ü18 :D)
6 Antworten
Aus dem Faltblatt von DHL:
Sicherung des Jugendschutzes im Versand
Sie legen das Mindestalter des Empfängers fest (wahlweise +16 oder +18Jahre)
Ihr Paket wird nur an den Empfänger persönlich oder an Personen im Haushalt des Empfängers übergeben, sofern diese das vorgegebene Mindestalter erreicht haben
Es erfolgt eine ausweisgestützte Identifikation des Empfängers, wenn für die Zustellkraft
nicht eindeutig ersichtlich ist,
dass der Empfänger das Mindestalter überschritten hat
Danke wollte auch diese Frage stellen aber jetzt weiß ich es .Ehrenmann Bruder danke.
Nein, natürlich nicht....wenn er Ü18 ist und im selben Haushalt lebt.
Abholschein / Benachrichtigung reicht völlig aus.
Nein, nur der Empfänger persönlich kann die Sendung entgegennehmen.
https://www.dhl.de/de/paket/information/geschaeftskunden/service-alterssichtpruefung.html
Alles andere würde dem Versandvorschriften widersprechen
Dein Vater benötigt eine schriftliche Vollmacht von dir, das du ihn berechtigst das Paket entgegenzunehmen. Das müsste ungefähr so aussehen:
Hiermit berechtigte ich, Name, Vorname geboren am Herrn, Name, Vorname und Geburtsdatum deines Vaters, meine Sendung vom....... entgenzunehmen. Unterschrift
Du musst ihm eine Vollmacht in Papierform erteilen, damit er das Paket abholen kann.
Nein, Du musst es selber in Empfang nehmen, darum geht es ja beim Altersabgleich. Was Du versuchen könntest- so Du natürlich 18 bist- Du lässt dem Vater eine Vollmacht da und Deinen Ausweis.
Hiermit bevollmächtige ich, Paulchen Panther, geboren am.., meinen Vater papa Panther, geboren am.., für mich die Sendung von.. entgegenzunehmen.
Vattern braucht beide Ausweise und mit Glück klappt´s.
Sonst gibts entweder weietern Zustellversuch oder Du musst es abholen.
Bist Du keine 18, kannst Du nen Haken dran machen.
Also muss ich meinem Vater auch nicht mein Ausweis mitgeben oder?