Deutsche Rentenversicherung Westfalen, wird man verbeamtet?
Guten Tag,
ich interessiere mich für ein duales Studium bei der DRV Westfalen, aus der Karriere Webseite geht hervor, dass man bereits während des Studium zum Beamten auf Widerruf ernannt wird.
Wie schaut es jedoch nach dem Studium aus? Erfolgt in der Regel nach einem erfolgreich abgeschlossenem Studium die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe?
Einige andere Träger der DRV bieten das nämlich nicht mehr an und man wird angestellt.
Vielen Dank für eure Antworten.
2 Antworten
Das Beamtenverhältnis ist grds. auf Lebenszeit ausgelegt. Dies ergibt sich aus dem Lebenszeitprinzip, das als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 5 GG verankert ist.
Daher ist es auch üblich, dass die Personen, die während des Vorbereitungsdienstes (für den gehobenen Dienst: während des dualen Studium) im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen, nach erfolgreichem Abschluss zunächst ins Beamtenverhältnis auf Probe und später ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen wird.
Die DRV Westfalen hält sich an diese Vorgehensweise, und übernimmt ihre Absolventen auch weiterhin im Beamtenverhältnis.
Als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung mit Selbstverwaltung kann jeder Träger der Deutschen Rentenversicherung selbst entscheiden, ob verbeamtet wird oder nicht.
Ein Bekannter von mir, der bei der DRV Knappschaft-Bahn-See studiert, hat im Rahmen einer Hausarbeit alle renten- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Studiengänge der 16 Rentenversicherungsträger zusammengestellt. 9 der 16 Träger verbeamten weiterhin:

Das erleichtert mich grad enorm. Vielen Dank für deine Mühe!
Wenn das Studium bereits im Beamtenstatus ausgeführt wird, ist eine Übernahme danach eigentlich üblich.
Alles klar, ich bedanke mich. Ergibt irgendwo auch Sinn!