Deutsche Bahn - Monatskarte persönlich oder übertragbar?

4 Antworten

Wenn du die Karte mal daheim vergisst und kontrolliert wirst, kannst du sie später vorlegen und musst nur 7 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Bei der übertragbaren werden mind. 40 Euro fällig. Bei der persönlichen bekommst du außerdem eine kostenlose BahnCard 25, bekommst bahn.bonus-Punkte in Höhe des Fahrkartenwertes. Außerdem gibt es die übertragbare Karte nur für Nahverkehr, die persönliche gibt es auch für Fernverkehr.

Falls du deine Monatskarte z.B. Zuhause vergisst, kannst du eine persönliche Monatskarte auch noch nachträglich vorzeigen und zahlst dann nicht 40 (demnächst 60) Euro sondern nur eine geringe Bearbeitungsgebühr. Bei einer übertragbaren Karte ist das nicht möglich.

Eine persönliche Monatskarte kann kostenseitig anerkannt werden - beispielsweise beim Finanzamt (Werbungskosten) - eine nicht personengebundene Karte kann NICHT anerkannt werden.

Das macht den Unterschied.


dan030  22.05.2015, 20:48

EIne nicht personengebundene Karte kann durchaus auch anerkannt werden, wenn der Betrieb bzw. der Gewerbetreibende dem Finanzamt plausibel machen kann, warum er die übertragbare Karte braucht. Beispiel: mehrere Angestellte fahren in Summe recht häufig per ÖPNV zu Kunden und der Betrieb hält sich eine solche Monatskarte auf Vorrat, um unterm Strich Kosten bei den Reisekostenabrechnungen seiner MA zu sparen.

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pappelblatt  23.05.2015, 05:29
@dan030

EIne nicht personengebundene Karte kann durchaus auch anerkannt werden

Du hast Recht - klar - das aber ist ein Sonderfall.

Hier ging es ja um eine Einzelperson, die die Wahl zwischen beiden Modellen hatte.

Als ich damals noch in der Berufsschule (Zweitausbildung mit 30) war, wurden Fahrtkosten NUR anerkannt mit personengebundener Karte - mit übertragbarer Karte aber nicht (weil die natürlich zum Fahrtzeitpunkt theoretisch auch jemand Anderes gleichzeitig hätte nutzen können).

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deem86  22.05.2015, 18:43

Wo hast du denn das gehört? Mit der Logik könnte man ja keine Fahrkarte, die man am Schalter oder Automaten kauft, beim Finanzamt geltend machen.

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Lolwut222  22.05.2015, 19:38
@deem86

klar und zwar die die an der Persongebunden sind

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Könnte evtl. der Preis ausschlaggebend sein?