Details unten: Fernverkehr der DB bei Behinderung kostenfrei nutzen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das gilt nicht im Fernverkehr, sondern nur im Nahverkehr. Da der ja vom Bundesland Kommt also staatlich ist und alles was staatlich ist hilft uns mit Gdb.

Der FV ist Privat eine AG. also gewinnorientiert und gibt keine Option um Kostengünstiger/oder frei zu fahren.

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Unentgeldliche_Befoerderung/Unentgeldliche_Befoerderung_node.html

Hier von der DB alles dazu auch zur Begleitperson.

https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei/barrierefrei_verguenstigungen

Trotzdem alles Gute für euch beide

Eigentlich berechtigt die Wertmarke nur zur Fahrt im Nahverkehr. Eine Auflistung aller Regelungen und Vergünstigungen findet sich hier.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessierter Bahnfahrer, insbes. an den Angeboten der DB
Von Experte ChristianMay270 bestätigt
 Er ist berechtigt den Fernverkehr bzw. IC, ICE etc. kostenfrei zu nutzen

Was genau berechtigt ihn dazu?

Die Wertmarke ist es nicht, denn diese gilt nur im öffentlichen Nahverkehr! Für den Fernverkehr wie ICE/IC und bei privaten Anbietern wie Flixbus müssen auch Personen mit Wertmarke ganz regulär ein Ticket kaufen.

Wenn die schwerbehinderte Person das Merkzeichen "B" hat, dann darf eine Begleitperson kostenfrei mitfahren. Diese Regelung gilt sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr. Achtung aber: Die schwerbehinderte Person muss ihren Schwerbehindertenausweis mitführen und bei einer Kontrolle unaufgefordert vorzeigen! Wenn die schwerbehinderte Person in einer Gruppe unterwegs ist, dann muss allen Beteiligten (also auch dem Kontrolleur) eindeutig klar sein, welche Person als Begleitperson dabei ist.

Braucht er bzw. seine Begleitperson ein zusätzliches Ticket?

Dementsprechend ist die Antwort auf diese Frage:

Dein Bruder benötigt ein reguläres Ticket für den Fernverkehr. Kein Zusatzticket, sondern überhaupt ein Ticket, welches ganz regulär über die deutsche Bahn gekauft werden muss.

Eine Person darf als Begleitperson deines Bruders kostenfrei mitfahren.

Alle anderen Personen, die deinen Bruder und die Begleitperson noch dazu begleiten brauchen ebenfalls ein ganz reguläres Ticket.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity

introvertedgurl 
Beitragsersteller
 13.03.2023, 14:52

Was genau ihn berechtigt, weiß ich nicht, deshalb habe ich ja überhaupt erst die Frage gestellt. Hatte das bloß von jemanden so aufgeschnappt und für "wahr" gehalten. Dem scheint ja nun doch nicht so zu sein. Vielen Dank für deine Antwort an der Stelle. LG :)

1