Deppen-Apostroph erlaubt?

4 Antworten

Ich frage mich, wer diese Falschmeldung in die Welt gesetzt hat. Der "Deppenapostroph" ist schon lange im Regelwerk als erlaubte orthografische Form vorgesehen. So steht in der Ausgabe von 2023 zum Beispiel:

Der Apostroph tritt in Fällen ein, in denen für die Kennzeichnung bestimmter Merkmale von Wortformen (z. B. grammatische Funktion (Genitiv), Morphemgrenze) keine Buchstaben zur Verfügung stehen oder in denen die verfügbaren Buchstaben (z. B. aus metrischen Gründen) nicht genutzt werden. 
Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist: Eva’s Blumenladen oder Evas Blumenladen, Peter’s Taverne oder Peters Taverne; aber Evas Mutter, Peters Brille
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Doktor der Englischen Sprachwissenschaft

Anpassung an die englische Sprache. Dort ist John's Pub, Jim's Car Wash, Jenny's Barbershop die übliche, meines Wissens auch die richtige Schreibweise.

Hallo,

ich verbinde diese Apostroph-Nutzung halt eben mit der englischen Sprache und für mich persönlich sieht es dann wie bei dem Beispiel "Jupp's Kneipe" einfach nicht richtig aus. Außerdem bin ich faul und mir ist es eh zu viel Arbeit, da ein extra Apostroph zu setzen.

Dass besagtes Apostroph ab 2025 erlaubt sein soll, wird meiner Meinung nach unser Leben nicht nachhaltig verändern und / oder beeinflussen. Von daher ist es mir egal.

Konsequenter Weise müsste das Deppen Leerzeichen dann auch erlaubt werden, damit Jupp's Döner Bude nicht diskriminiert wird...