Denkt ihr, das stimmt wirklich?

5 Antworten

Normalerweise würde ich sagen, steht im Vertrag. Da habe ich es selbst schon gehabt, dass die anteilige Zahlung ausgeschlossen war.

Doch im öffentlichen Dienst gilt § 21 TVöD. Du bist dann noch keine 6 Monate tätig - ich glaube das ist die Bedingung.

Du müsstest Weihnachtsgeld bekommen, natürlich nur anteilig für die 5 Monate)

Als ich noch im ÖD war (bis vor 4 Jahren) gab es für alle Weihnachtsgeld, die am 1. Dezember in einem Beschäftigungsverhältnis standen.

Dir steht die Jahressonderzahlung zu wenn du am 01.12. dort beschäftigt bist. Dann bekommst du für jeden vollen Monat 1/12 des Weihnachtsgeldes, als 5/12 in deinem Fall für die Monate ab 01.August.

Du kriegst anteilig Weihnachtsgeld, wenn es diese Sonderzahlung bei dir gibt. Sie ist in manchen Bundesländern aber eh schon aufs Monatsgehalt umgelegt

Doch bekommst du. Zwar nur anteilmäßig für die 5 Monate, aber immerhin fast die Hälfte der Anderen.