Denkt ihr bei einer Gleichstellung von einer Schwerbehinderung kann man Wohnungen bekommen oder ist das nur für den Beruf gültig die Gleichstellung?
3 Antworten
Die Gleichstellung bezieht sich immer nur auf die ausgeübte Tätigkeit und ist bei einem Jobwechsel auch neu zu beantragen.
Außerhalb der Arbeit gibt es keinen Nachteilsausgleich.
Weil bei den städtischen Wohnungen steht drauf mindestens 50gbd … aber ich habe weniger …
die Gleichstellung, die du meinst, gibt es nur im Berufsleben
natürlich darf niemand wegen einer Behinderung diskriminiert werden - das gilt auch für die Vergabe von Wohnungen - allerdings schließt dies nicht ein, dass die Wohnung entweder bereits behindertengerecht gestaltet ist oder der Vermieter sie entsprechend gestalten müsste - das ist ausgeschlossen
Kommt immer auf den Vermieter drauf an.
Wenn es Wohnungen für städtische Wohnungen sind ?