Defekter ofen wird nicht vom Vermieter übernommen?
Hallo,
mir ist vor einem Monat die innere Glasscheibe im Ofen während des backens geplatzt und jetzt bekomme ich einen Anruf vom Hersteller, das der Schaden kein Garantiefall. Was msche ich nun? Wird so etwas von der Hausratsversicherung übernommen? Ich ksnn ds telefonisch leider auch niemanden erreichen.
2 Antworten
Wenn der Ofen mit vermietet wurde, muss der Vermieter die Reparatur bezahlen. Allerdings gibt es in den meisten Mietverträgen eine Klausel, dass Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag vom Mieter zu bezahlen sind. Schau' in Deinen Mietvertrag.
Hast Du Dich mit Deiner Hausratversicherung auch gegen Glasbruch versichert? Wenn ja, schau mal in Deinen Vertrag ob Glasscheiben des Backofens mitversichert sind.