DDOS attacke durchgeführt, was ist zu erwartene?
Hi,
Mein freund hat zwei leute geddost, weil er vorher von ihm beleidigt wurde bzw genervt wurde. Nicht wirklixh lange, für ein paar minuten höchstens und pber höchstens 2-3 tage. (Nur den router) Dann hat er darüber mit einem freund geschrieben (über steam) und ihm gezeigt wie dies wohl geht und dieser hatte es dann auch bei diesen zwei personen ausprobiert. Einer von den geddosten leuten hat dann bei seinem provider unitymedia angerufen wegen den ausfällen und hat nachgefragt was das soll und da wurde ihm gesagt dass es wohl ddos attacken waren. So hat er dann druck gemacht auf die eine person und diese hat es dann zugegeben, dass er es ausprobiert hatte und es von der erst genannten person gezeigt bekommen hat (meinem kumpel). Den steam chat hat er abfotografiert und ihnen gezeigt. Dort stand drinn das er sie ddost hat und die seite wo man es machen kann. Dann folgten drohungen von dem geddosten personen dass sie es anzeigen möchten und sie beweise haben usw. Den namen von meinem freund haben sie auch, da sie sicv auf twitter hatten. Das ganze wurde über einen tor browser gemacht und über eine amerikanische webseite die diesen service anbot, also komplett anonym. Zusammenfassung: Sie haben seinen Namen und seine Ip und den steam chat
Was kann man damit anfangen und was deoht ihm fpr das ddosen über ein paar minuten an einen router??
5 Antworten
Christian, zwar habe ich für deine konkrete Frage keine konkrete Antwort, aber mir fällt etwas viel wichtigeres auf:
Du scheinst diesen Eingriff in das Eigentum anderer für eine Selbstverständlichkeit zu halten, die alleine durch deine Befähigung legitimiert ist. Dem ist nicht so.
Ob Du nur ein bisschen, oder ein bisschen viel irgendwo einbrichst, ob Du dabei etwas entwendest oder nicht, bleibt sich gleich. Die Einstellung als solche ist kriminell, ob Du nun erwischt wirst oder nicht.
Christian, ich weiß schon, wie verletzend das Trollverhalten ausarten kann. Ich glaube, niemand kann sich ganz davon freisprechen. Ich selbst übe mich ständig in Selbstdiszipin, und verfalle dennoch gelegentlich in diese geradezu widerliche Art des Umgangstons.
Euer Eingriff ins Eigentum anderer ist aber keine Verbalinjurie mehr. Und Rache - das ist Selbstjustiz. Die aber verstößt grundsätzlich gegen das Gewaltmonopol des Staates.
Wir sind uns dabei einig, dass eine Ohrfeige einen anderen Stellenwert hat als ein Fememord. Doch bitte überprüfe mal die Kategorien als solche, und deine Einstellung dazu. Der Grundsatz scheint mir in eurem Fall wichtiger, als die Einzeltat. mgf.
Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 303bComputersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1.eine Tat nach §
303a
Abs. 1 begeht,2.Daten (§
202a
Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder3.eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist ja sehr allgemein geschrieben, was ist denn bei einem angriff von ein paar minuten auf einen router zu erwarten und reicehn die beweise überhaupt aus?
Fällt genauso unter §303b (1) 2. StGB. Von der Schwere der Tat hängt dann die Strafe ab. Die Beweise reichen aus.
Wenn ihr wirklich glaubt ein Tor Browser sei sicher, geht ein paar Semester Informatik studieren. Bei einer Straftat ist jeder Provider (auch amerikanische Seitenbetreiber) verpflichtet, die Log Daten preis zu geben (Daran ist Dein Kumpel sehr einfach zu identifizieren). Die zu erwartende Strafe wurde schon von anderen kommentiert, aber sucht euch mal n Hobby, wo ihr Aggressionen rauslassen könnt. Ist günstiger als so nen Schrott
"Bei einer Straftat ist jeder Provider (auch amerikanische
Seitenbetreiber) verpflichtet, die Log Daten preis zu geben (Daran ist
Dein Kumpel sehr einfach zu identifizieren)."
Nja dafür bräuchte ich nicht Informatik zu studieren.
Die Sache ist allerdings, dass es halt mit Tor nicht so einfach ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tor_%28Netzwerk%29
Die Schwachstelle von Tor wäre, wenn eine große Menge der Eintritts- und Austrittsknoten überwacht (also im Besitz der Überwacher) werden würden. Ob das so ist halte ich atm. für fraglich, zumal dann schon ein Haufen anderer Leute hochgenommen worden wären (Schwarzmärkte).
http://www.heise.de/resale/artikel/Strafbarkeit-von-DDoS-Attacken-1335632.html
Ich hoffe ja auf ne saftige Geldstrafe. Die düfte drin sein, wenn Anzeige erstattet wird. Näheres könnte aber wohl höchstens n Anwalt dazu sagen.
Man muss erst mal eindeutig beweisen können, das dein Freund sie geddost hat. Und ein Chatverlauf reicht dafür nicht aus. Das einzige wirklich Gefährliche ist das Geständnis, das allerdings auch erst mal von der Polizei erfasst werden muss. Das heißt, derjenige, der gestanden hat müsste alles vor der Polizei wiederholen, damit es verwertbar ist.
Ich glaube eher nicht, dass die Geschädigten wegen den paar Minuten eine Anzeige erstatten werden, weil das zu viel Aufwand wäre.
Gerichtlich wird ein Ddos als Computersabotage behandelt und kann mit einer Gefängnisstrafe, je nach Ausmaß bis zu fünf Jahren bestraft werden.
In deinem Fall, wird es, falls es zu einer Anzeige kommt, warscheinlich wegen Geringfügigkeit nur eine sehr geringe Strafe geben. Ich weiß nicht, wie alt dein Kumpel ist, aber nach Jugendstrafrecht vielleicht ein paar Sozialstunden. Bei Erwachsenenstrafrecht halt ein bisschen mehr.
Aber das mit der Anzeige sagen die meisten eher nur, weil sie gerade sehr wütend sind und ihrem Ärger Luft machen wollen. In Wirklichkeit wäre eine Anzeige wegen einem Mal für die meisten viel zu aufwendig.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen!
"...In deinem Fall, wird es, falls es zu einer Anzeige kommt, warscheinlich wegen Geringfügigkeit nur eine sehr geringe Strafe geben..."
Jounuser, das will ich nicht hoffen. Das Verhalten als solches ist alles andere als geringfügig. Allerdings kann auch eine empfindliche Strafe im Erstfall zur Bewährung ausgesetzt werden - und das wiederum möchte ich hoffen. Denn eine Einsicht ist erheblich wirksamer, als einen Einzeltäter hart zu bestrafen, den man nur zufällig geschnappt hat.
Wenn dies der fall wäre, wann könnte er denn mit einer benachrichtigung rechnen bezüglich der anzeige. Sagen wir sie waren gestern bei der polizei.
Ich verstehe deine Aussage, jedoch tue ich dies auf keinen Fall. Mein Kumpel wurde als "Hur...nsohn" und der gleichen beleidigt und hat dies mehr oder weniger als racheakt durchgeführt. Wir reden hier ja nicht von einem Diebstahl, es geht um paar minuten Internetpause.
Klar macht es das nicht besser, aber du weißt hoffentlich was ich meine.