DDOS attacke durchgeführt, was ist zu erwartene?

5 Antworten

Christian, zwar habe ich für deine konkrete Frage keine konkrete Antwort, aber mir fällt etwas viel wichtigeres auf:

Du scheinst diesen Eingriff in das Eigentum anderer für eine Selbstverständlichkeit zu halten, die alleine durch deine Befähigung legitimiert ist. Dem ist nicht so.

Ob Du nur ein bisschen, oder ein bisschen viel irgendwo einbrichst, ob Du dabei etwas entwendest oder nicht, bleibt sich gleich. Die Einstellung als solche ist kriminell, ob Du nun erwischt wirst oder nicht.


Christian19981 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 23:59

Ich verstehe deine Aussage, jedoch tue ich dies auf keinen Fall. Mein Kumpel wurde als "Hur...nsohn" und der gleichen beleidigt und hat dies mehr oder weniger als racheakt durchgeführt. Wir reden hier ja nicht von einem Diebstahl, es geht um paar minuten Internetpause. 

Klar macht es das nicht besser, aber du weißt hoffentlich was ich meine.

Wurzelstock  06.06.2016, 00:18
@Christian19981

Christian, ich weiß schon, wie verletzend das Trollverhalten ausarten kann. Ich glaube, niemand kann sich ganz davon freisprechen. Ich selbst übe mich ständig in Selbstdiszipin, und verfalle dennoch gelegentlich in diese geradezu widerliche Art des Umgangstons.

Euer Eingriff ins Eigentum anderer ist aber keine Verbalinjurie mehr. Und Rache - das ist Selbstjustiz. Die aber verstößt grundsätzlich gegen das Gewaltmonopol des Staates.

Wir sind uns dabei einig, dass eine Ohrfeige einen anderen Stellenwert hat als ein Fememord. Doch bitte überprüfe mal die Kategorien als solche, und deine Einstellung dazu. Der Grundsatz scheint mir in eurem Fall wichtiger, als die Einzeltat. mgf.

§ 303a
Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 303b
Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

1.eine Tat nach §

 

303a

 

Abs. 1 begeht,2.Daten (§

 

202a

 

Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder3.eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Christian19981 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 23:44

Das ist ja sehr allgemein geschrieben, was ist denn bei einem angriff von ein paar minuten auf einen router zu erwarten und reicehn die beweise überhaupt aus?

silazio  05.06.2016, 23:46
@Christian19981

Fällt genauso unter §303b (1) 2. StGB. Von der Schwere der Tat hängt dann die Strafe ab. Die Beweise reichen aus.

Wenn ihr wirklich glaubt ein Tor Browser sei sicher, geht ein paar Semester Informatik studieren. Bei einer Straftat ist jeder Provider (auch amerikanische Seitenbetreiber) verpflichtet, die Log Daten preis zu geben (Daran ist Dein Kumpel sehr einfach zu identifizieren). Die zu erwartende Strafe wurde schon von anderen kommentiert, aber sucht euch mal n Hobby, wo ihr Aggressionen rauslassen könnt. Ist günstiger als so nen Schrott


Etter  06.06.2016, 19:21

"Bei einer Straftat ist jeder Provider (auch amerikanische
Seitenbetreiber) verpflichtet, die Log Daten preis zu geben (Daran ist
Dein Kumpel sehr einfach zu identifizieren)."

Nja dafür bräuchte ich nicht Informatik zu studieren.

Die Sache ist allerdings, dass es halt mit Tor nicht so einfach ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Tor_%28Netzwerk%29

Die Schwachstelle von Tor wäre, wenn eine große Menge der Eintritts- und Austrittsknoten überwacht (also im Besitz der Überwacher) werden würden. Ob das so ist halte ich atm. für fraglich, zumal dann schon ein Haufen anderer Leute hochgenommen worden wären (Schwarzmärkte).

Man muss erst mal eindeutig beweisen können, das dein Freund sie geddost hat. Und ein Chatverlauf reicht dafür nicht aus. Das einzige wirklich Gefährliche ist das Geständnis, das allerdings auch erst mal von der Polizei erfasst werden muss. Das heißt, derjenige, der gestanden hat müsste alles vor der Polizei wiederholen, damit es verwertbar ist.

Ich glaube eher nicht, dass die Geschädigten wegen den paar Minuten eine Anzeige erstatten werden, weil das zu viel Aufwand wäre.

Gerichtlich wird ein Ddos als Computersabotage behandelt und kann mit einer Gefängnisstrafe, je nach Ausmaß bis zu fünf Jahren bestraft werden.

In deinem Fall, wird es, falls es zu einer Anzeige kommt, warscheinlich wegen Geringfügigkeit nur eine sehr geringe Strafe geben. Ich weiß nicht, wie alt dein Kumpel ist, aber nach Jugendstrafrecht vielleicht ein paar Sozialstunden. Bei Erwachsenenstrafrecht halt ein bisschen mehr.

Aber das mit der Anzeige sagen die meisten eher nur, weil sie gerade sehr wütend sind und ihrem Ärger Luft machen wollen. In Wirklichkeit wäre eine Anzeige wegen einem Mal für die meisten viel zu aufwendig.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!


Wurzelstock  06.06.2016, 00:02


"...In deinem Fall, wird es, falls es zu einer Anzeige kommt, warscheinlich wegen Geringfügigkeit nur eine sehr geringe Strafe geben..."


Jounuser, das will ich nicht hoffen. Das Verhalten als solches ist alles andere als geringfügig. Allerdings kann auch eine empfindliche Strafe im Erstfall zur Bewährung ausgesetzt werden - und das wiederum möchte ich hoffen. Denn eine Einsicht ist erheblich wirksamer, als einen Einzeltäter hart zu bestrafen, den man nur zufällig geschnappt hat.

Christian19981 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 23:54

Wenn dies der fall wäre, wann könnte er denn mit einer benachrichtigung rechnen bezüglich der anzeige. Sagen wir sie waren gestern bei der polizei.