DB verklagen?

5 Antworten

Wozu - auch Umleitungen werden im Vorhinein angekündigt - soweit Du halt vorausschauend auf eine solche Möglichkeit achtest.

Die App der DB kann nur die Dinge ausgeben, die datenmäßig eingespeist wurden, wenn es also einen Schuldigen gäbe, dann den Betreiber der Straßenbahn - aber für gratis erbrachte Leistungen jenseits eines Vertrages - und Du bist nicht mit der DB gefahren -, gibt es regelmäßig keine Haftung jenseits von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, zumal jedermann damit rechnen muss, dass es immer zu kurzfristigen Änderungen aufgrund von Unfällen, Staus, technischen Defekten, ... kommen kann.

Zuerst wäre zu klären, welcher Schaden dir denn entstanden ist, dazu hast du nämlich nichts geschrieben.

Ich würde aber sagen, dass du ohne Probleme in der Lage gewesen wärst, dir vor Antritt der Fahrt Infos über den Fahrtweg und etweilige Verzögerungen einzuholen.

Nein. Du hättest dich vorher erkundigen müssen.

Selbstverständlich nicht. Für die bereitgestellten Information wird regelmäßig jegliche Haftung ausgeschlossen.