Dash Cam Video wegen Nötigungzulässig?

3 Antworten

„Verdienen“ kannst du damit gar nichts, da Nötigung ein Straftatbestand ist und dir dadurch kein Schaden entstanden ist.

Wenn nichts passiert ist und der Vogel nicht schon häufiger wegen Nötigung angezeigt wurde, wird das Verfahren wahrscheinlich ohnehin mangels „öffentlichen Interesses“ eingestellt.

Wenn er dich nicht minutenlang ausbremst oder lange dicht aufführt ist eine Nötigung leider nicht zu beweisen.

Musste ich schon selbst erleben. Dann sagt er, er habe dich nicht gesehen und dann ist das Ding erledigt.

lg

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