Dash Cam im Auto sind die Legal?

7 Antworten

Was das kritische an Dash-Cams ist, ist die Datenschutzverordnung, nach der keine fremden Personen (oder ohre Autos mit Kennzeichen) dauerhaft gefilmt oder die Aufnahmen gar veröffentlicht werden dürfen.

Es gibt aber inzwischen einige Gerichtsurteile, dass vorübergehende Aufnahmen, die nach 3 Minuten wieder überschrieben werden, keinen Verstoß darstellen. Alle Dashcams haben inzwischen auch eine entsprechende Einstellmöglichkeit. Kommt es zu einem Unfall, darf die Dash-Cam aber angehalten werden und die Aufnahme aufbewahrt werden, weil die Aufklärung des Sachverhalts noch höher wiegt.

Sollte die Cam dauerhafter aufzeichnen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die nach meiner Kenntnis bislang aber noch nicht verfolgt wurde.

Egal ob nur 3 min oder dauerhafte Aufzeichnung, die Polizei hat das Recht, diese Aufnahme als Beweismittel sicherzustellen und die darf auch vor Gericht verwendet werden. Die Polizei darf diese Aufnahme auch sicherstellen, wenn sie die Schuld des cam-Besitzers nachweist. Sollte man also bei einem Unfall überzeugt sein, unschuldig zu sein und der andere hat eine Dashcam am laufen, sollte man die Polizei darum bitten, die Aufnahme sicherzustellen, um damit seine Unschuld beweisen zu können.

Ja, darf man.

Sie muss ihre Aufnahmen regelmäßig automatisch löschen.

Aber wer will das überprüfen? Man darf das Zeug nicht einfach bei Youtube veröffentlichen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Apropos, der Richter entscheidet nachher, was er für seine Urteilsfindung zulassen will. Der Verkehrsunfalldienst der Polizei ist sehr an solchen Aufnahmen interessiert.

Das schlimmste, was uns passieren kann, ist ein OWi-Ticket. Aber ich zahle im Zweifelsfall lieber einen Hunni in die Kaf- äh Staatskasse, als auf einem teuren Verkehrsunfall sitzen zu bleiben.

Ich habe inzwischen drei Unfälle gefilmt. Einer davon ein dramatischer Sprung eines Radfahrers über eine Motorhaube.

Ich würde mich mit so einem Kamera aber vor einer Auslandsreise informieren, ob die dort erlaubt sind. In Österreich z.b. sind die soweit ich weiß komplett verboten und auch in einigen anderen Länder kann die Benutzung richtig teuer werden.

Ob die Aufnahmen bei einem Gerichtsprozess zugelassen werden, hängt auch vom jeweiligen Richter ab. Ich persönlich würde solche Aufnahmen immer höher gewichten als irgendwelches Datenschutz blabla, aber in Bunt ähh Deutschland ist ja alles möglich...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Mechatroniker, Teile-Spezialist bei Autorecycling

Dashcams sind erlaubt, wenn sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.

Danach kannst mal googlen.

Woher ich das weiß:Recherche

Benutzen erlaubt! Aber für YouTube musst du die Kennzeichen zensieren (Datenschutz usw.) Kann dir vor Gericht helfen muss aber nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessiere mich seit geraumer Zeit für Autos und Computer.