Gestrichene Urlaubstage wegen versäumten Schultagen (Azubi)

7 Antworten

Es handelt sich um ein Ausbildungsverhältnis; der Berufsschultag ist Arbeitstag...

Wenn ein Azubi länger als drei Kalendertage krank ist, musst er am folgenden Arbeitstag ein ärztliches Attest vorlegen, es sei denn der ausbildende Betrieb verlangt eine AU eines Arztes vom ersten Tag an - dies kann der Ausbilder verlangen und ist auch der Regelfall...

Aber abgesehen davon, darf der Ausbilder für unentschuldigtes Fehlen, auf keinen Fall Urlaub diesbezüglich streichen...dafür sind andere arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen (auch entsprechende Kürzung der Ausbildungsvergütung ist möglich)...

Berufsschule ist Arbeitszeit, fehlst Du, hast Du Dir einfach selbst Urlaub genehmigt. Dafür könnte er dich abmahnen und beim 2. Mal das Ausbildungsverhältnis kündigen. Fehlst Du in der Schule oder auf der Arbeit musst Du eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Legst Du die nicht vor, kann er - wenn er gutwillig ist - Urlaub im Nachhinein bewilligen. Wahrscheinlich hast Du es überzogen! 5 Tage geschwänzt in einem Schulhalbjahr. Zu dumm nur, dass es in Zeugnis steht.

Schultage gelten offiziell als ganz normaler Arbeitstag. Fehlst du unendschuldigt mehrmals, kann er dich rauswerfen.

Sei lieber froh, das er dich nicht rausgeworfen hat!


Lauridani 
Beitragsersteller
 15.11.2013, 15:00

schwachsinn! ich bin im 3. Lehrjahr und als Azubi, kann er mich nicht Kündigen! Hilfreiche Antwort wäre da in dem Fall besser.. naja wenn man keine Ahnung hat.. einfach ned einmischen!

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Rollin81  15.11.2013, 15:02
@Lauridani

Das ist genau das Gleiche, als wenn du unentschuldigt auf der Arbeit fehlst. Ohne Krankmeldung. Was denkst du wohl? Das er dich dann nicht rauswerfen darf? Lächerlich.

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Schneewitche182  15.11.2013, 15:02
@Lauridani

Du hast unentschuldigt in der Schule gefehlt. Schultage= Arbeitstage Also hast du eigentlich unentschuldigt auf der Arbeit gefehlt. Und das ist normal ein Kündigungsgrund! Und auch im 3 Lehrjahr gibt es Dinge für die man rausgeworfen werden kann, sei dir da mal nicht so sicher.

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YK1972  15.11.2013, 15:03
@Lauridani

Ja, wenn man keine Ahnung hat. Wenn du grob gegen deinen Ausbildungsvertrag verstoßen hast, kann er dich sehr wohl kündigen. Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule ist genau so, als wenn du unentschuldigt bei der Arbeit fehlst. Für die Schule wirst du vom Chef nämlich von der Arbeit frei gestellt. Folglich hat man auch da eine Krankmeldung abzugeben, genau wie bei der Arbeit, wenn man krank ist. Ansonsten hat man die Schule zu besuchen.

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ErsterSchnee  15.11.2013, 15:04
@Lauridani

Attest? Oder Genehmigung vom Chef? Warum hast du denn gefehlt? Und wie warst du entschuldigt?

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YK1972  15.11.2013, 15:05
@Lauridani

Inwiefern? Hast du eine Krankmeldung abgegeben, also eine AU, ansonsten gilt es nämlich immer noch als unentschuldigt.

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Lauridani 
Beitragsersteller
 15.11.2013, 15:05
@Schneewitche182

.. ich war entschuldigt, wenn ichs nicht wäre, hätte ich es ja verstanden :)

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Schneewitche182  15.11.2013, 15:09
@Lauridani

Hast du das auch deinen Chef gemeldet oder nur der Schule? Wenn es dem Chef gemeldet war, darf er dir keine Urlaubstage streichen.

Und schreib sowas wichtiges lieber direkt mit in die Frage hinein.

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Lauridani 
Beitragsersteller
 15.11.2013, 15:12
@ErsterSchnee

ja mit Atest und da ich ja im Internat war kann ich wohl kaum meinem Chef die Entschuldiung vorzeigen, jedoch wusste er was davon und es war O.K.

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Lauridani 
Beitragsersteller
 15.11.2013, 15:13
@YK1972

eine Entschuldigung habe ich immer in der Schule vorgezeigt und abgegeben

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