Restlicher Urlaub Auszahlung?

5 Antworten

Das musst Du in Deinen vertraglichen Bestimmungen einsehen, oder mal mit Deinem Chef besprechen. Wenn Deine Berufsausbildung erst im Juli 2017 endet, hättest Du prinzipiell dann sogar schon Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Urlaubsanpruch für das gesamte Jahr 2017.

Dieser beträgt ( abweichend von tariflichen Regelungen und / oder Ausbildungsverhältnissen ) für Arbeitnehmer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr entweder 20 Tage p.A. bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen pro Woche, bzw. 24 Tage bei regulärer Arbeitszeit von 6 Tagen pro Woche.

Schaue aber auch erst mal in Deinen Ausbildungsvertrag, wann ( genaues Datum ) das Ausbildungsverhältnis in dortiger Nennung dann genau lt. Vereinbarung endet und ob Du bis dahin vom AG nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung noch bis zum Ende arbeiten sollst, oder den Resturlaub ( Teilanspruch bis einschliesslich Juli 2017 ) abfeiern sollst.

Wie andere User aber bereits empfahlen, solltest Du Dir möglichen Rest-( Teil) Urlaubsanspruch nicht auszahlen lassen, sondern mit zum neuen AG übernehmen, wenn Du schon eine Anschlussbeschäftigung gefunden hast.

Das kommt ganz auf den Betreib an, wo du angestellt bist. Viele lassen den restlichen Urlaub auszahlen, oder nehmen den dann eben mit.

Es kann sein, dass dein Chef den Urlaub verrechnet und du dann eben weniger Urlaub als Geselle hast, wie als Azubi. Denn als Geselle bist du für den Chef natürlich teurer als Azubi. Einfach mal nachfragen, dann findet ihr gemeinsam eine Lösung.

das wird nur in ausnahmefällen gemacht.. ob bei dir einer vorliegt, entscheidet dein betrieb,nicht wir...

Das musst Du innerbetrieblich regeln. Es gibt AG, die bestehen darauf, dass man seinen Jahresurlaub nimmt.

Auszahlen lohnt sich meist nicht, da hast Du mehr Abzüge, da bleibt kaum was übrig.

lg Lilo

eine sog. urlaubsabgeltung ist nur dann statthaft, wenn du unmittelbar im anschluss eine neue/andere tätigkeit aufnimmst. ist das nicht der fall, wird die formale bechäftigungszeit um die urlaubstage verlängert, z.b. scheidest du dann nicht am 30.6., sondern erst am 12.7. aus, falls du noch z.b. 8 (arbeits) tage resturlaub hast.