Darf unser Direktor diese Aussagen tätigen?
Hallo ich hätte eine wichtige frage und zwar gehe ich momentan in die 9 klasse einer Sekundarschule. Da unsere schule unter Lehrermangel steht.Kriegen wir oft selbstlerntage oder haben mehrere stunden entfall. Unser Direktor macht dann meistens aussangen wie. Wenn ihr nach der 6 stunden nicht die schule verlässt (weil wir die letzten beiden entfall haben) wir das schwere Konsequenzen geben. Oder zum Beispiel morgen haben wir einen selnstlerntag und er hat gesagt wenn morgen jemand kommen sollte von den 9er (wir sind die einzigsten die frei haben.) Bekommt ihr einen verweis. Hat die schule nicht die Pflicht auch wenn wir frei bekommen oder entfall haben. Trotzdem auf uns aufzupassen wenn wir am nächsten tag doch zur schule kommen. Oder wir keine andere Möglichkeit haben ?
3 Antworten
Was nützt eine Verpflichtung, wenn sie nicht erfüllbar ist?
Der Direktor versucht euch von der Schule abzuhalten, weil er weiß, dass er keine Möglichkeit hat die eigentlich geforderte Aufsichtspflicht zu erfüllen. Da, nach der Erfahrung, Jugendliche in Gruppen eher zu Blödsinn neigen als wenn sie allein sind, versucht er durch die Strafandrohung den möglichen Schaden zu minimieren.
Was erwartest du? Dass der Direktor aus dem Hut ein paar zusätzliche Aufsichtspersonen zaubert?
Es geht nicht darum, dass er keine Veratwortung übernehmen möchte, sondern, dass er die Verantwortung nicht überenehmen kann. Ob er tatsächlich unter dieser Art von Zwang steht, kann ich natürlich so nicht beurteilen. Eine Anfrage beim zuständigen Ministeralbeauftragten im Ministerium könnte zur Aufklärung beitragen.
ich verurteile ja nicht das er keine zusätzlichen Räume für die Kinder die nicht nachhause können hat. Aber diese Drohungen fande ich persönlich nicht gut. Ich kann seine Lage verstehen. Und wenn Schüler dort bleiben müssen gäbe es immer noch die Möglichkeit die Schüler auf die Klassen zu verteilen die Unterricht haben. Aber es ging mir hauptsächlich nur und die Drohung. Trotzdem danke für deine Antwort
Der Direktor stet vermutlich unter dem Zwang, dass er nachweisen muß, dass er versucht hat seine Anordnungen durchzusetzen. Deshalb möglicherweise diese Androhung einer Schulstrafe. Dass man so etwas vermeiden sollte steht außer Zweifel. Vielleicht weiß er sich nicht anders zu helfen. Normalerweise bittet man in solchen Fällen den Elternbeirat um Mithilfe. Falls da ein Elternteil Anwalt ist und einen entsprechenden Brief an das Ministerium schreibt, dürfte sich das Problem schnell erledigen.
Ach alles gut freiwillig würde eh keiner länger bleiben. Ich hätte es nur schöner gefunden wen er es einfach normal sagen würde. Aber an unserer Schule gibt es sowas wie ein Elternbeirat nicht. Unsere Schule ist allgemein sehr am hinter hängen was Organisation und sowas betrifft bei uns gibt es keine richtige Kommunikation deswegen würde sich auch niemand trauen sein Anliegen der Schulleitung mitzuteilen. Aber trotzdem danke.
Tut mir leid für dich, dass bei euch das Schulklima nicht gut ist. Bei uns war das anders. Zu meinem Unterricht Astronomie sind die Schüler freiwillig am Nachmittag gekommen.
Nichts verbotenes dabei.
Nein, natürlich nicht. Auch ich kenne keinen, der etwas dürfen darf.
Wenn er an der Schule bleiben möchte, hat er zu müssen.
sie haben das falsch verstanden. Die Frage war darf ein Direktor eine Drohung aussprechen. Ich finde es nicht In Ordnung das man sofort droht zudem wir zwischen der 5 und 7 eine Mittagspause haben und wenn kein bus kommt in dieser Zeit müssen wir trotzdem das Schule Gelände verlassen. Man kann die Schüler doch nicht einfach weg schicken nur weil man keine Verantwortung übernehmen möchte oder ?