Darf Obhut Zimmer durchsuchen?
Hey, leute ich bräuchte mal euren Rat.
Ich bin 16 Jahre und im Moment in einer Obhutnahme vom Jugendamt, han bald in ein paar Monaten auch eine Lösung, solange bin ich aber noch in einer Obhutnahme vom Jugendamt.
Laut einem Kollegen denn ich Vertraue, durchsuchen die Mitarbeiter der Obhutnahme ohne Gründe und Ankündigung die Zimmer. Dabei nehmen Sie die Sachen der Jugendlichen Gründlich ausseinander.
Nehmen z.B. Vapes weg ( was sie ja auch dürfen) aber dürfen Sie einfach meine Sachen Kontrollieren?!
Zudem, gibt es auch noch andere Regeln die kaum zu ertragen sind, glaube aber noch Ok.
Z.B. Ausgang bis 21 uhr aber wenn du um 18 Uhr da warst, darfst du nicht mehr Raus, wenn du aber z.B. um 17 Uhr Rausgehst darfst du bis 21 Uhr draußen bleiben.
Bei einer Freundin, die hier auch mal war in dieser Obhut, wurde glaube auch die Handys Kontrolliert (mit verdacht)
Meine Hauptfrage, dürfen Sie einfach Zimmer Durchsuchen, ohne Verdacht und Grund.
Danke, für eure Hilfe und Antworten.
4 Antworten
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Heyho,
Bei einer Inobhutnahme dürfen die Zimmer nicht ohne spezifischen Grund durchsucht werden. Die Betreuer haben eine Sorgfalts- und Aufsichtspflicht: Das bedeutet, sie sind für die Sicherheit der Jugendlichen verantwortlich ... Falls es Hinweise oder einen konkreten Verdacht gibt, dass gefährliche Gegenstände oder verbotene Substanzen (wie z. B. Vapes) im Zimmer sind, dürfen sie Dein Zimmer durchsuchen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Aber auch nur dann! Ohne bestimmten Grund oder Verdacht, ist eine Durchsuchung unsachgemäß angeordnet und demnach nicht rechtmäßig.
Jedoch musst Du Dich an die Hausordnung halten ... wenn etwaiges Vorgehen in der Hausordnung geregelt ist, hast Du das zu akzeptieren. Falls Du bedenken hast, dass das Jugendamt nicht rechtens Handelt, kannst Du einen Betreuer darauf aufmerksam machen und Dir entsprechend die Gründe für das Vorgehen erklären lassen: Dazu sind Betreuer verpflichtet!
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Viel Erfolg :)
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Als Ergänzung: Wenn das Jugendamt schonmal etwas bei Dir gefunden hat bzw. weiß, dass Du Dir in der Vergangenheit zugriff zu verbotenen Substanzen verschafft hast, würde theoretisch eine Durchsuchung in Frage kommen, sobald Du die Unterkunft verlassen- und wieder betreten hast. Dann ist ein Verdacht auch rechtmäßig und kann auch Sachgemäß begründet werden, da keine betreunde Person aufsicht geführt hat, während Du abwesend warst. Trotzdem hast Du ein Recht darauf zu erfahren, aus welchen Gründen Dein Besitz durchsucht wird.
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Ja, den Strolchen kann und muß man ordentlich auf die Fingerchen gucken um ggf. rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können, die der Zucht & Ordnung zweckdienlich sind !
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Ja, das darf die Aufsicht oder Obhut machen
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Das Jugendamt darf nicht ohne triftige Gründe und ohne Ankündigung die Zimmer durchsuchen und die Sachen der Jugendlichen gründlich auseinandernehmen. Grundsätzlich ist die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes verankert, was bedeutet, dass der private Lebensbereich besonders geschützt ist
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Okay, Danke ☺️ auch wenn die Meinungen hier Gespalten sind.
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Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ist das Jugendamt nach § 8a Abs. 1 SGB VIII nicht nur zur Durchführung eines Hausbesuchs berechtigt, sondern grundsätzlich auch verpflichtet, sich ein ausreichendes Bild von der tatsächlichen Situation des Kindes zu machen und in diesem Zusammenhang auch einen – je nach konkreter Situation angemeldeten oder unangemeldeten – Hausbesuch durchzuführen.
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Dankeschön, für die Ausführliche Antwort 😊
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Was die machen ist Grenzwertig müsste man einen Anwalt einschalten
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Danke ebenfalls, für die genaue und Ausführliche Antwort 😊☺️