Versehentlich d*ckpic an 11 jährigen verschickt - muss ich Angst haben?

Ich habe aus Versehen auf Snapchat ein nicht-jugendfreies Foto an den falschen Kontakt versendet. Er meinte dann, dass er 11 sei und das zur Polizei gehen wird. Ich wusste nicht, dass er erst 11 ist, wir hatten vorher auch keinen Kontakt weiter. Ich wollte das Bild logischerweise nicht an ihn schicken, es war einfach ein Versehen. Ich hab jetzt total Angst, dass er es wirklich seinen Eltern gezeigt hat (behauptet hat er das), die zur Polizei gehen und über Snapchat & Provider per IP-Adresse meine Identität klargestellt wird und dann wirklich was passiert.

Ich hab mich direkt bei ihm Entschuldigt, gesagt, dass ich es nicht an ihn schicken wollte und dann hab ich ihn blockiert.

Auf der anderen Seite: Was macht er mit 11 überhaupt auf Snapchat? Das verstößt gegen die AGB, die er ja akzeptiert hat. In dem Zuge sehe ich die Sorgfaltspflicht der Eltern nicht als erfüllt und ja, er ist unter 14 und es war ein entsprechendes Bild, aber er kam dadurch ja nicht "zu Schaden" in dem Sinne.

Klar das macht meinen Fehler nicht ungeschehen, aber trotzdem find ich's nicht irrelevant.

Ich hab wirklich total Angst grade, kann mir irgendjemand helfen? Bzw sagen, ob meine Angst begründet ist oder ob es sehr unwahrscheinlich ist, dass überhaupt was passiert? Evtl. Wollte er auch einfach nur Aufmerksamkeit? Oder er dachte, ich biete ihm Geld, wenn er es unterlässt, zur Polizei zu gehen? Keine Ahnung. Aber ich dreh grade voll durch.

Danke für Eure Hilfe!

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Hallo.

Das ist Schwierig.

Ich kann dir sagen, dass ich die Polizei und die Staatsanwaltschaft meistens kann ich die Mühe machen da groß zu ermitteln.

Die Polizei, und oder die Staatsanwaltschaft, haben so viel auf den Tisch. Die Polizei, er wird sehr wahrscheinlich tatsächlich die IP-Adresse und andere vermitteln, wie ich schon sagte ich bin kein Anwalt oder sonstiger, aber, ich glaube nicht dass die Staatsanwaltschaft da ein großes Ding draus macht. Da es im Vergleich zu anderen Delikten ein sehr kleiner Delikt ist, wenn du einen Anwalt hast, kann der ohne dass du als Beschuldigter vor der Polizei sitzt was zu deinem Nachteil kommen kann, ein paar Aussagen tätigen. Z.b einen entschuldigungsbrief schreiben, und sagen dass es aus Versehen war. Das wird die Staatsanwaltschaft auch mitlesen.

Und dann gehe ich davon aus, dass sie kein großes Ding draus machen. Mach dir dann nicht so viele Sorgen, es wird höchstens eine geldstrafe sein.

Bei ladendiebstählen, Beleidigung, eine sexuellen Nötigung im kleinen Maße also nicht eine sehr schwere, wird das Verfahren meist eingestellt.

Ich gehe davon aus, bin aber kein Anwalt oder sonstiger, dass dein Verfahren eingestellt wird. Du solltest dir falls nicht, auf jeden Fall einen Anwalt suchen, und von deinem aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Ich sage dir, selbst wenn etwas passiert, sind es vielleicht eine geldstrafe oder sonstiges. Schau doch mal online nach bei Gesetze im Internet..

Zudem hast du angesprochen, dass er mit 11 Jahren gar nicht auf snapchat sein sollte. Das ist auch ein guter Fakt den Du erkannt hast, natürlich macht das deinen Fehler in 0% besser, aber wenn er schon mit diesem Alter auf snapchat unterwegs ist, muss er einfach damit rechnen dass er Dinge zu sehen bekommt, die eher in seinem Alter lieber nicht sehen will. Das macht dein Fehler natürlich nicht besser, aber wenn das dein Anwalt erwähnt falls es zu einem Verfahren kommt, ist das für dich vielleicht im Positiven.

Ich muss dir aber persönlich sagen, ich glaube gar nicht erst dass es zu einem Verfahren kommt. Die deutsche Polizei, die Staatsanwaltschaft etc, ist so massiv ausgelastet dass selbst kleine Delikte bei Jugendlichen, wie z.B Körperverletzung eingestellt werden. Ich glaube nicht dass ich die Polizei da wirklich sehr sehr viel Arbeit macht, und selbst wenn, denke ich dass deine Strafe sehr niedrig sein wird. Zudem du es auch noch aus Versehen getan hast..

Alles Gute..

(Eigene Erfahrung. Meine Mom ist Rechtsanwältin seit über 10 Jahren)

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Sobald die Polizei eintrifft, Prüfen Sie , ob die Person Puls oder Atmung hat, falls ja dann Gut kommt der RTW

Falls Nein, forden Sie einen Notarzt an, um denn Tod zu bestätigen.

Die Leiche kommt dann zur Gerichtsmedizin. Dort wird sorgfältig geprüft, wie lange die Person schon tot ist, ob es fremdeinwirkung gab also ein Verbrechen, oder Suizid.

Nach diesem Gutachten der rechtsmedizin wird dementsprechend gehandelt

Z.B werden bei Verbrechen Spuren gesichert falsch vorhanden.

Alles Gute :-))

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