Darf nicht Empfangsberechtigter Email lesen?
Ich habe einer Person, eine Email mit vertraulichen Informationen geschickt. Diese Person hat mir explizit diese Email Adresse genannt. Es war nicht klar, dass auf diese Email Adresse auch der Ehepartner Zugriff hat und somit die vertraulichen Informationen liest, die eigentlich nicht für ihn bestimmt waren. Bei einem Brief ist die Sachlage eindeutig: der Brief geht an einen bestimmten Empfänger und darf von niemand anderen geöffnet werden. Wie ist bei Emails die Sachlage?
3 Antworten
der Brief geht an einen bestimmten Empfänger und darf von niemand anderen geöffnet werden
...es sei denn, der Empfänger hätte eine andere Person dazu ermächtigt.
Das lässt sich ohne weiteres auf den Zugang zu einem E-Mail-Account übertragen.
Das Post- und Fernmeldegeheimnis gilt tatsächlich nur für Telefongespräche und Briefe.
Emails werden rechtlich wie Postkarten angesehen.
Offen einsehbarer Datenversand.
Weiss ich nicht. Ist aber auch erst vor Gericht wichtig. Post- und Fernmeldegesetz gehört zum Grundwissen von Anwälten und Richtern.
Weißt du, in welchem Gesetz u. Paragraph ich die Grundlage finde?