Darf mich meine Partnerin besuchen, obwohl bei Ihr Verdacht auf Corona besteht?

5 Antworten

Irgendwie komisch, dass man euch nicht unterrichtet haben soll.

Der Verdacht muss ja von irgendwo her kommen. Normalerweise entsteht so was aus der Kontaktnachverfolgung, die dann vom Gesundheitsamt z.B. in einer Test- und gleichzeitigen Quarantäne-Anordnung umgesetzt und ausgesprochen wird. Die weiteren zeitlichen Abfolgen, ob und wann eine Freitestung z.B. möglich ist, erfährst du dann exakt von dieser Stelle.

Ich bin kein Jurist, aber man muss nicht übermäßig intelligent sein, um bei einem offiziellen oder begründeten Verdacht (z.B. in der Familie, mit der sie regelmäßig Kontakt hat, gibt es einen neuen Coronafall, das Amt ist mit der Nachverfolgung zeitlich noch nicht so weit) zu wissen, dass man nun niemanden mehr - außer Arzt und Testbereiche nach Anordnung - aufsuchen darf. Alles weitere ist Vorsatz.

Also liegt es an euch, nur ihr könnt das wissen, kritisch und verantwortlich damit umzugehen. Ihr allein wisst jetzt, ob das nur ein Gerücht ist (und euch jemand z.B. nichts Gutes will), oder ob das ein Risiko darstellt.

Bitte nicht einfach so bei wissentlichem (oder begründeten) Verdacht unter Leute gehen oder euch gegenseitig besuchen. Das ist kein Spaß.

Es ist eine sehr unangenehme Situation, aber ich und andere hier können nicht wissen, ob da überhaupt etwas dran ist oder nicht.

Ich wünsche euch Kraft und vor allem Gesundheit!

Ich meine sie würde mit dem Besuch die Leute gefährden, die sie trifft. (Dich, andere unschuldige Personen auf der Straße/ in der öffentlichen Verkehrsmitteln/ ...)

Ich meine keiner würde merken, dass bei ihr Verdacht besteht. Keiner weiß es außer euch!

Ich würde es aber lieber lassen und abwarten, bis sie entweder Gesund ist oder der Verdacht nicht mehr besteht. Es wäre echt ungerecht für alle Personen, die eventuell abgesteckt werden.

Kannst du trotzdem nicht warten deine Frau zu sehen, würde ich dir empfehlen sie zu besuchen, so dass sie lieber Zuhause bleibt und nicht unter Menschenmassen tritt.

Erst mal muss dem Verdacht nachgegangen werden und dann wird behördlich etwas angeordnet je nach Ergebnis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Höre immer gerne zu und helfe gerne

Wenn sie in Quarantäne ist: Nein.


paSchox  25.09.2021, 14:52

Äh nein?

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Sich zu treffen ist immer möglich, egal was ist, aber es wäre von dir sehr unvorsichtig und unüberlegt