Darf ein Vermieter Kameras im Treppenhaus anbringen?
Wenn ein Verdacht auf Beschädigung des Eigentums besteht?
8 Antworten
Darf er, solange er darauf hinweist am Eingang und die Mieter vorab informiert. Und die Kameras dürfen nur das Treppenhaus erfassen, nicht die Wohnungen (auch nicht in Ausschnitten) der Mieter.
Jein, die Mieter müssen nicht nur informiert werden, sondern auch zustimmen.
Nur mit Zustimmung aller Mieter.
https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/modernisierung/477-haus-videoueberwachung.html
Nein. Alle Mieter müssen offiziell zustimmen. Wenn nur einer dagegen ist, ist das unzulässig. Ist das bei euch der Fall, kannst du klagen.
Nur EIN Link im Netz:
https://reolink.com/de/duerfen-mieter-ueberwachungskameras-installieren/#mieter
Darf er, solange die Mieter darauf hingewiesen werden.
Ich ziehe meine Antwort zurück und behaupte das Gegenteil. Nein er darf nicht außer er hat die ausdrückliche Zustimmung aller Mieter.
Nicht nur die Mieter. Jeder der das Haus betritt muss erkennen können, dass eine Videoüberwachung erfolgt. Z.B. durch ein Piktogramm an der Hauseingangstür.
Nicht ohne eure schriftliche Zustimmung. Imho stellt eine Kamera im Treppenhaus eine derartige Beeinträchtigungen der Privatsphäre dar das es eigentlich gar nicht zulässig ist.