Darf meine Schwester (volljährig) meine arbeiten unterschreiben?

3 Antworten

Du musst eben einfach in der Schule sagen, dass deine Eltern nicht da sind. Kannst du ja nix für. Man wird dir dann schon sagen, wie es weitergeht.

Die Unterschrift darf nur von Erziehungsberechtigten geleistet werden, das ist Deine Schwester nicht. Wenn in Bezug auf die Unterschrift die Volljährigkeit ein gültiges Kriterium wäre, dürfte sie jeder Volljährige leisten.

Eine Unterschrift kann auch nachgereicht werden.

Gruß Matti

Da deine Schwester nicht deine Erziehungsberechtigte ist, darf sie das nicht unterschreiben.

Deine Eltern sollen in deiner Schule anrufen und sagen, wann sie wieder da sind um die Unterschrift nachzureichen.