Darf meine Schwester für mich unterschreiben?

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Ja, wenn deine Eltern unterschreiben, dass deine Halbschwester sie in dieser Zeit als Erziehungsbeauftragte vertritt, sollte das kein Problem sein. Eine Art zeitlich begrenzte Vollmacht sozusagen. Und ein solches Schreiben legst du dann von deinen Eltern unterschrieben deinem Klassenlehrer vor, am besten machst du dir vorher ne Kopie oder lässt dir das in der Schule kopieren. Dann hast du im Zweifelsfall eine Version des Schreibens zur Hand. Oder du zeigst deinem Klassenlehrer das Original, lässt dir nen schriftlichen Nachweis geben, dass er oder sie das Schreiben gesehen hat, kopierst dann den Nachweis und das Schreiben deiner Eltern und gibst dem Lehrer die Kopien. Heutzutage kann man nicht vorsichtig genug sein, auch Lehrer können einen mobben oder so.

Hallo,

gruendsaetzlich hat weder Schwester (Halbgeschwister eingeschlossen) noch Bruder eine Erziehgungsberechtigung. Trotzdessen, dass Ihr blutsverwandt seid und sie bereits volljaehrig ist.

Deine Eltern koennen Ihr aber eine Vollmacht ausstellen, mit derer Sie dann (zweitweise) erziehungsberechtigt ist, und damit fuer dich unterschreiben kann.

Gruesse.

Das duerfte fuer die Schule kein Problem sein. Rede einfach am besten mit deiner Klassenlehrer/in und zeige ihr ein Schreiben deiner Eltern, welches bestaetigt, dass sie damit einverstanden sind.