Darf meine Lehrerin Geheimnisse verraten?

12 Antworten

Haben Lehrer nicht eine Schweigepflicht oder wie sieht das aus?

Jain. Wenn es sich um einen Vertrauens- oder Beratungslehrer geht, gibt es tatsächlich eine Schweigepflicht.

Sofern dein Klassenlehrer da nicht dazu gehört, denke ich mal, ist er rein gesetzlich davon ausgenommen, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass er damit euer Vertrauensverhältnis zerstört hat.

Quellen:

https://www.psychomeda.de/online-beratung/erziehungsberatung/gibt-es-schweigepflicht-fuer-vertrauenslehrer-092010.html

Sowie: 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html


carn112004  17.03.2017, 14:11

"Sofern dein Klassenlehrer da nicht dazu gehört, denke ich mal, ist er
rein gesetzlich davon ausgenommen, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass er damit euer Vertrauensverhältnis zerstört hat."

Ein Klassenlehrer ist nicht ein "für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete"r ?

Denn dann würde § 203 Abs. 2 Satz 1 StGB passen.

Der Link von psychomeda sagt ja nur, dass Beratungslehrer dieses Pflicht haben; dass Klassenleherer diese Pflicht nicht hätten, wird da soweit ich sehe nicht gesagt.

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carn112004  17.03.2017, 14:14
@carn112004

https://www.psychomeda.de/psychologie-blog/schweigepflicht-bei-lehrern-psychologen-psychotherapeuten.html

Da behauptet die Seite explizit:

"Einigkeit besteht darin, dass Lehrer als Amtsträger nach §203 der
Schweigepflicht unterliegen, d.h. sie dürfen Dinge, die ihnen in einem
Beratungsgespräch anvertraut wurden nicht offenbaren. Eine
Zuwiderhandlung wäre sogar strafbar. Zusätzlich kann es
Dienstvorschriften der Länder für Beratungs- und Vertrauenslehrer geben, die zu Verschwiegenheit verpflichten."

dass
besondere Verschiegenheitspflichten von Beratungsleherer sich nur aus
Landesrecht ergeben und der 203 Abs. 2 erstmal alle Lehrer betrifft.

Und
soweit ich sehe, darf diese Verschiegenheit nur gebrochen werden, wenn
halt pädagogisch zwingend Anlass besteht (z.b. Lehrer erfährt
vertraulich von Vergewaltigung).

Damit die Klasse was zu tratschen hat, ist damit offensichtlich unzureichender Grund, um das rumzuerzählen.

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KnusperPudding  17.03.2017, 14:46
@carn112004

Damit die Klasse was zu tratschen hat, ist damit offensichtlich unzureichender Grund, um das rumzuerzählen.

Sehe ich ähnlich. Würde es eher als unglückliche Fehleinschätzung der Lehrerin beurteilen.

Ich bilde mir jetzt mal ein, dass die Lehrerin sich darüber im klaren war, dass man früher oder später den Bauch inkl. Kind bemerkt, und sie wollte wohl die Klasse schon mal drauf vor bereiten, dass etwas derartiges in kürze der Fall sein wird. - Dass dies ein absoluter Vertrauensbruch gegenüber der Bitte der Fragestellerin ist, da sind sich alle einig. 

Bei diesem Wortlaut jedoch halte ich es für missverständlich:

[...] sie dürfen Dinge, die ihnen in einem Beratungsgespräch anvertraut wurden nicht offenbaren

Ob man jetzt davon ausgehen kann, dass hier explizit ein Beratungsgespräch im Posten eines Vertrauenslehrers gemeint ist oder ein Generelles Beratungsgespräch geht mir jetzt hier nicht hervor.

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Nein eigentlich darf man das nicht! Das macht auch kein guter Lehrer, an deiner Stelle würde ich mich an die Person wenden und das per E-Mail oder telefonisch. Ruf in der Schule an und sag du brauchst die Nummer aus Notfalls gründen oder sowas ähnliches. Dürfen sie dir die Nummer nicht geben, dann frag nach der Email. Das dürfen sie an die Schüler herausgeben! Und schreib ihr, dass du es nicht willst das es herum erzählt wird. Also erklär ihr dein Anliegen, dann darf sie nichts sagen. Vor allem wenn sie Vertrauenslehrerin ist, dann erst recht nicht. Aber vielleicht handelt es sich auch gar nicht um dich, sondern eine andere Schülerin. Du kannst natürlich auch bis Montag abwarten und sie ganz früh unter vier Augen darauf ansprechen. Ansonsten empfehle ich dir zum Direktor zu gehen, damit er hinweist über die Person nichts zu sagen, wenn du nicht möchtest das die Lehrerin weiß, dass du es bist. Also zum Rektor kannst du immer gehen =)

  • Nein das Verhalten ist absolut inakzeptabel. 
  • Deine Eltern sollten dringend noch einmal mit dem Direktor sprechen und die Lehrerin geraderücken lassen. So geht es nicht.
  • Alles Gute für dich und dein Kind.

Unicornprinces9 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 12:49

Dankeschön 🤗

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Noch ist ja nichts passiert. Deinen Namen darf sie allerdings nicht preisgeben.

Auch wenn es nicht schön ist,aber was soll die Lehrerin daran hindern,dein "Geheimniss" zu lüften.

Und es wird ja ohnehin nicht lange geheim bleiben,dafür sorgt dann die Natur.