Wohnrecht für Lebensgefährtin
Ich habe seit acht Jahren eine Lebensgefährtin und wir wohnen in zwei getrennten Häuser. Wenn die Kinder in einigen Jahren erwachsen sind, würden wir gern in meinem Haus wohnen. Meine Lebensgefährtin möchte dafür auch monatlich etwas bezahlen. Mein Haus verfügt über genügend Platz, sodass sich mein Sohn darin noch eine großzügige Wohnung ausbauen kann.
Um nach meinem Tod nicht ausziehen zu müssen, möchte meine Freundin eine grundbücherliche Eintragung des Wohnrechts (bei gleichzeitiger Weiterbezahlung einer Miete).
Meine Frage dazu wäre, ob ihr diese Forderung als überzogen seht oder auch nicht, zumal meine Partnerin selbst über ein sehr gutes Einkommen in Form von Immobilien und Aktien verfügt (geschätzte € 10.000.000,--).
Mein Einkommen beschränkt sich auf mein Haus (noch nicht abbezahlt) sowie einem sehr guten monatlichen Gehalt.
Danke für die Beiträge
3 Antworten
wohnen in zwei getrennten Häuser
Seit 8 Jahren zusammen, aber keinen gemeinsamen Haushalt. Wessen Wunsch ist dies? Die Kinder zählen nicht, Patchwork schaffen andere auch.
sodass sich mein Sohn darin noch eine großzügige Wohnung ausbauen kann.
Man investiert kein Geld in fremdes Eigentum. Entweder du finanzierst alles oder Sohn wird abgesichert entweder durch Übertragung des Eigentums an Sohn mit Wohnrecht für dich oder durch eine Grundschuld für sein investiertes Geld.
die Kinder in einigen Jahren erwachsen sind, würden wir gern in meinem Haus wohnen
Und was geschieht dann mit ihrem Haus? Zumindest während der Testphase Zusammenleben sollte sie sich diesen Rückzugsort noch vorhalten. Sofern sie vermietet kann sie wegen Eigenbedarf kündigen.
Auch wenn man mit zunehmendem Alter unflexibel wird und Angst vor Neuem hat - zum.jetzigen Zeitpunkt- mit dem Tenor ich hätte diese Absicherung gerne bevor ich umziehe - finde ich die Forderung unverschämt.
Ich könnte ihr zum jetzigen Zeitpunkt maximal ein Testament anbieten, in welchem du den Sohn als Erben einsetzt und ihr als Vermächtnis ein lebenslanges entgeltliches Wohnrecht zukommen lässt. Entweder das Entgelt als Betrag festlegen oder an den Mietpreisspiegel koppeln. Den Ausübungsbereich des Wohnrecht exakt formulieren, auch in Bezug Keller, Garten, Kosten Instandhaltung.. Ggfs eine Beendigung Entgelt wenn die aktuell noch valutierende Schuld vollständig bezahlt.
Das Ganze formuliert von einem guten Anwalt Erbrecht, ggfs kannst du nach 10 Jahren erfolgreichem Zusammenleben darüber nachdenken, ob du das Testament noch notariell beglaubigen lässt oder änderst.
Je nach Zuschnitt des Hauses bereits jetzt an Alter und Barrierefreiheit denken.
Ich würde auch überlegen wer hier evtl. gegen eine Ehe ist - will sie dich auch in irgendeiner Form per Testament berücksichtigen? Die Reihenfolge des Sterbens ist nicht bestimmt.
Und mit deinem Sohn ehrlich reden sobald er in dem entsprechenden Alter ist um sich über seien eigenen Lebensweg im Klaren zu sein
Der Verkauf einer Immobilie mit Mieteinnahmen ist zumindest einfacher wie ein Verkauf mit unentgeltlichem Wohnrecht auf Lebenszeit .
Finde ich berechtigt, wenn ihr nicht heiraten wollt. Denn ihr entgeht hier ja ein Erbe (nebst Ausgleiche wie Witwenrenten usw.). "NUR" ein Wohnrecht ist eine fairere Forderung im Vergleich zur Forderung, dass sie als Eigentümer mit Teil eingetragen wird oder für die Immobilie im Testament bedacht wird.
...und eine gute Absicherung für ihr Alter liegt bereits jetzt vor.
Ich denke ein Erbe braucht sie aufgrund des vorhandenen Besitzes nicht.
Meine Frage dazu wäre, ob ihr diese Forderung als überzogen seht
Nein.
Aber mal ehrlich, es geht doch nicht darum, wie wir das sehen sondern wie Du das siehst?
Alex
Du willst also, dass deine Freundin für immer dort wohnen kann, willst aber nicht, dass deine Freundin für immer dort wohnen kann.
Finde den Fehler ...
Für mich hat die Sache zwei Seiten, weshalb ich mir unschlüssig bin. Die erste spricht für das Wohnrecht zumal ich natürlich emotionell meiner Gefährtin unsere vier Wände auch nach meinem Tod nicht vorenthalten möchte und sie sich darin wohlfühlen soll.
Die zweite Seite ist aber in gewissen Konstellationen für meinem Sohn eventuell ein Nachteil (z.B. Hausverkauf) und leistbar wäre eine eigene Wohnung aus dem Bestand meiner Freundin auf jeden Fall.