Kann mich mein Mann aus dem Haus werfen?

5 Antworten

Er kann, wenn sein dementsprechender Antrag auf Wohnungszuweisung beschlossen würde. Als Alleineigentümer darfst du davon ausgehen, als Miteigentümer dann, wenn die Kinder dort leben sollen.

Wo die Knder leben, also das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entscheidet ebengleich an angerufenes Gericht. Je nach Alter, Schul-, Ausbildungsort oder Lebensmittelpunkt (Freunde, Vereine,...) spricht viel für eine Verbleiben in der gewohnten häuslichen Umgebung und sie werden bei altersgemäßer Einsichtsfähigkeit in der Entscheidung auch gehört und haben insofern ein Mitspracherecht: Villeicht wollen sie sich auch von dir "trennen", d. h. es auf dein Besuchs- und Umgangsrecht beschränken?

G imager761

Wenn ihr beide im Grundbuch steht, geht das nicht so einfach.

Es kommt darauf an, wer im Grundbuch steht. Wenn er allein im Grundbuch steht, dürfte er das vermutlich schon tun.

Würde mir aber zumindest anwaltliche Hilfe holen oder aber die Rechtsberatungsstunde vom SoVD (Sozialverband Deutschland) bzw. vom VdK Sozialverband in Anspruch nehmen - diese sind kostenlos, gehen aber mit der Bitte umher, Mitglied zu werden - ist sicher kein Fehler, die kann man sicher immer mal brauchen.

Viel Erfolg!

Wende Dich schnellstens an einen "Fachanwalt für Familienrecht" - der wird Dir ganz genau sagen, was die nächsten Schritte sind!

So einfach kann Dein Mann Dich nicht vor die Tür setzen!

Alles Gute