Darf mein Nachbar sein tote Katze im Wald vergraben?
Gerade wahr mein Nachbar da und sagte seine Katze wäre tot,er wolle Sie im Wald vergraben.Ist das überhaupt erlaubt?
20 Antworten
Ja. Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm darf man laut Gesetz auf Privatgrund begraben. Wellensittiche, Katzen, Hamster oder kleinere Hunde kann man also problemlos im eigenen Garten beerdigen. Bei grösseren Haustieren ist dies nicht erlaubt. Wer ein Tier, das mehr als 10 Kilogramm wiegt, im Garten vergräbt, macht sich strafbar.
Ebenso verboten ist es, verstorbene Haustiere im Wald, am Wegrand oder sonstwo auf öffentlichem Grund zu begraben - unabhängig von Grösse und Gewicht des Tieres.
Was tun, wenn ein Tier stirbt? Es gibt verschiedene Möglichkeiten: - Wird ein Haustier beim Tierarzt eingeschläfert und hat der Besitzer keinen besonderen Wunsch, übergibt der Arzt es der öffentlichen Entsorgung. Es wird zur Kadaversammelstelle gebracht und zusammen mit anderen Tierkadavern verbrannt. - Stirbt das Tier zu Hause, muss der Besitzer es selbst in die vom Kanton bezeichnete Sammelstelle bringen. Er kann seinen Liebling aber auch in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Wer dies wünscht, erhält die Asche mit oder ohne Urne. Man kann dann die Urne zu Hause aufbewahren, sie im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof beisetzen. Ebenfalls erlaubt: die Asche im Freien zu verstreuen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das verstorbene Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen oder es - wie erwähnt - auf Privatgrund zu begraben. Ist man Mieter, muss man zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen. Tipp: Wissenswertes rund um Tiere und die Rechtslage finden Sie im Internet unter www. tierimrecht.org..
pssst - würd ich ja auch machen ;-) ...hier gings aber grundsätzlich ums Recht! ;-)
Es sterben soviele Tiere im Wald, da wird eine vergrabene tote Katze wohl nichts ausmachen.
Wolfgang - es geht hier um die Rechtslage!! Ich hab die Gesetze ja nicht gemacht!
In unserer Region darf man seine Tiere auch im eigenen Garten vergraben, Ausnahmen sind Schutzgebiete.
Im Wald vergraben ist nicht erlaubt. Entweder auf dem eigenen Grund und Boden oder die Katzte muß über den Tierarzt entsorgt werden.
Entsorgt???
Mein Hund der ein Familienmitglied war wird entsorgt???
Ostrichfan
tut mir leid das heißt so. Deshalb ich meine liebe Katzte auch bei Bekannten im Garten vergraben, weil ich alles andere zu bitter gefunden hätte.
Wenn es sein privater Wald ist, dann darf er das. In fremdem Eigentum wäre ich sehr vorsichtig, dort darf man das eigentlich nicht. Meistens sind die Eigentümer da aber sehr kulant.
regulär nicht. Aber wo kein Kläger- da ist auch kein Richter. Lasse ihn. Er soll sie tief eingraben und eine Schüppe ungelöschten Kalk drauf geben. Dann ist sie in ein paar Monaten ganz weg
barbarinchen du wirst Recht haben. Aber mein Boxer ist auf unserem Grundstück beerdigt worden.
Und wie Maiki schon sagte: wo kein Kläger da kein Richter.
Und ich habe kein schlechtes Gewissen dabei.
Ostrichfan