Darf mein Lehrer unangekündigt Hausaufgaben geben?
Hey wir haben eine App auf der Schule, wo die Lehrer eintragen wann wir Hausaufgaben haben bis zum welchen Tag wir Zeit haben und jetzt bin ich heute morgen auf eine andere App gegangen wo steht das etwas bis heute auf war aber es steht auf der 2 App versteckt und wird nicht normal angezeigt auf der Hauptapp und jetzt meint die Lehrerin das es ein 1 Punkt Abzug gibt weil die wir angeblich die Hausaufgaben nicht abgegeben haben die sie nicht gesagt hat.
6 Antworten
Selbstverständlich darf er das.
Hausaufgaben zu geben ist der Regelfall.
Aber nicht wenn sie nicht offen kommuniziert werden.
Der Lehrer trägt still und heimlich in eine App seine Aufgabe ein, da könnte er sie genau so gut hier posten oder im Keller der Schule an die Wand schreiben.
Schlimmer noch: Der Fragesteller spricht von zwei Apps, die nicht dieselbe Aussage machen. Was aber, wenn gar nicht alle Schüler ein Smartphone haben oder diese Apps kennen? Das sollte man dem Lehrer mal klar machen. Beauftragt damit am besten Euren Klassensprecher.
Redet mal mit dem Klassenlehrer oder dem Vertrauenslehrer über den Vorgang, wenn das nicht hilft, schickt den Klassensprecher zur damit Schulleitung.
Aber nicht wegen der Hausaufgaben, sondern wegen der Tatsache, dass niemand gezwungen sein darf, ein Smarphone zu besitzen.
Es muß eine Schulregelung geben, über welche Plattform zu kommunizieren ist. Diese ist vom Lehrer zu verwenden. Er kann nicht einfach die Hausaufgaben über andere Kommunikationswege stellen.
Zum guten Ton gehört es auch, dass Hausaufgaben in der Stunde mündlich gegeben werden, egal, ob es weitere Plattformen gibt, auf denen man sie nachlesen kann.
Ja das darf er.
Transparenz ist wichtig, daher wäre zu klären, ob ein Nachsehen in beiden Apps von vornherein voraus gesetzt werden durfte. Aber um das gleich zu sagen, ich vermute einfach mal: Ja.
Und dann ist das ein zulässiger Kommunikationskanal und kann von der Lehrerin natürlich auch zur Aufgabe von Hausübungen oder -arbeiten verwendet werden. Wie denn sonst?
Ist aber schon seltsam wenn es zwei verschiedene Apps gibt. Dan müsste es eigentlich auch in beide eingetragenen werden.
Die Schüler müssen aber auch eine Chance haben zu wissen, dass sie welche aufhaben...