Darf mein Lehrer seinen Kollegen erzählen, welche Krankheiheit ich habe?

8 Antworten

Hi,

lass mich dir mit 4 einfachen Wahrheiten weiterhelfen:

1) Darfst du deine Freundin verklagen, wenn sie etwas weitererzählt, was du ihr erzählt hast?

=> NEIN

Wenn nicht explizit um Verschwiegenheit gebeten wurde, musst du damit rechnen, dass eine Information, die durch dich in die Welt gesetzt wurde, weiterwandern wird. Das gilt für das Internet genauso wie für das Real Life! Lehrer sind weder Ärzte noch Beichtväter noch Strafverteidiger. Sie unterliegen keiner Schweigepflicht.

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2) Wenn du nicht möchtest, dass eine Information weiterwandert, solltest du / deine Eltern sie einfach niemandem erzählen. Das ist die erste Regel des Datenschutzes. Es ist völlig ausreichend, wenn in der Schule ein ärztliches Attest abgegeben wird. Da steht nie drauf, was du hast. Da steht nur drauf "schulunfähig von... bis...". Fertig. Reicht völlig. Gilt für spätere Arbeitgeber gleichermaßen.

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3) Wenn du jemanden verklagen willst, dann solltest du deine Eltern verklagen. Die haben es rausgetratscht. Die sind an deiner jetzigen Misere schuld.

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4) Bitte hör mit diesem albernen "verklagen" auf! Das ist kindisch, unangemessen und lächerlich.

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Wünsche dir alles Gute! Wird schon wieder werden! ;)

LG

MCX


TomRichter  23.01.2018, 00:32

Richtig ist, dass Verklagen sinnlos ist. Aber ein Hinweis an den zuständigen Datenschutzbeauftragten könnte helfen, sowas für die Zukunft abzustellen.

Gesundheitsdaten sind als besondere Arten personenbezogener Daten mehr noch als andere geschützt. Wenn die Schule die Krankmeldungen der Schüler speichert, greift das Bundesdatenschutzgesetz.

Wenn der Lehrer bei der Erfassung der Daten - auch wenn es nur durch Verschulden der Eltern dazu kam - mehr Informationen bekommen hat als nötig gewesen wären, ist er höchstwahrscheinlich auch bezüglich der nicht abgespeicherten Information "Art der Erkrankung" zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Daneben gehört zu den Dienstpflichten des öffentlichen Dienstes auch die Amtsverschwiegenheit - hierfür ist die einzige Voraussetzung, dass der Lehrer die Information im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erlangt hat. Elterngespräche der Lehrer dürften zur dienstlichen Tätigkeit gehören

> Lehrer [...] unterliegen keiner Schweigepflicht.

Das halte ich für grundfalsch - Die Amtsverschwiegenheit gilt für alle Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

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Zunächst soll angemerkt sein, daß Deine Mutter den medizinischen Grund für die Fehlzeiten nicht unbedingt hätte nennen müssen - ein ärztliches Attest reicht aus.

Die Klassenlehrerin hat über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten grundsätzlich Stillschweigen zu wahren (Dienstgeheimnis) - das gilt sowohl für verbeamtete als auch für angestellte Lehrer - eine Mitteilung an andere Lehrkräfte oder an die Schulleitung wäre auch nur zulässig, wenn es aus wichtigen Gründen eine Offenbarungspflicht gäbe - das kann hier bezweifelt werden.

Damit (mit der Weitergabe der Informationen an andere Lehrkräfte) wären aber wiederum die informierten Lehrkräfte zur Verschwiegenheit verpflichtet - den Mitschülern dürfen diese Informationen auf keinen Fall zugänglich gemacht oder offenbart werden.

Inwiefern die Bemerkung überhaupt eine Offenbarung von Dienstgeheimnissen war oder Du eine Bemerkung für Dich so interpretiert hast, daß es mit Deiner Gesundheitssache zu tun hätte, bleibt dahingestellt.

Ein Bruch der Dienstverschwiegenheit kann disziplinarische oder arbeitsrechtliche Folgen haben.

Deine Eltern sollten daher auf jeden Fall mit der Klassenlehrerein und dem Lehrer ein ernstes Gespräch führen.

Immer der Kindergarten mit dem "verklagen"...

Jeden Tag liest man hier Fragen von irgendwelchen Kiddies die ihre Lehrer verklagen wollen.

Werdet mal erwachsen! Ist ja peinlich!

Und nein, deine Lehrerin hat gegen kein Gesetz verstossen und sie darf es natürlich ihren Kollegen und Kolleginnen erzählen.

Einerseits muss die Lehrerin bei so langer Abwesenheit die Kollegen informieren, dass eine Krankheit vorliegt.

Andererseits muss sie das unbedingt einfühlsam tun .. in diesem Fall hätte sie sagen sollen "Frauensache, vertraulich "

Sprich sie unbedingt drauf an und geh weiter in die Schule.

Nein, verklagen kannst du sie nicht. Die Lehrerin hat keine ärztliche Schweigepflicht, die sie verletzen kann und ein finanziell messbarer Schaden ist dir nicht entstanden, daher bestehen weder strafrechtlich, noch zivilrechtlich irgendwelche Möglichkeiten.

Moralisch ist die Sache natürlich verwerflich, aber was willst du jetzt noch machen, du kannst es eh nicht mehr rückgängig machen. Du könntest dich bei der Schulleitung über sie Beschweren, aber ob das was bringt....