Darf mein Lehrer mir verbieten rauszugehen?

17 Antworten

widerwillig = ungern

Ich schätze du wolltest einen anderen Sachverhalt darstellen. Ich vermute das Wort, das du verwenden wolltest lautet widerrechtlich.

Aufgezwängt haben sie gar nichts. Wenn die Schule Kenntnis von negativen Umständen erhalten, die das Kindeswohl betreffen, dann sind sie sogar verpflichtet das Jugendamt zu verständigen. Die kommen einmal und wenn alles OK ist, dann war es das. Ist nicht alles OK, dann greift das Jugendamt ein.

Was das "raus gehen" deiner Freundin angeht, so kommt es auf die genauen Umstände an. Als Erziehungsmaßnahme ist das vermutlich vom Gesetz gedeckt. Es wird ja nicht so gelaufen sein, dass der Lehrer einen Abzählreim benutzt hat und dann willkürlich gesagt hat "Du bleibst heute im Schulgebäude".

Ich weiß natürlich nicht wie es in diesem Fall gelaufen ist, aber ich sehe das öfter bei Schülern. Sich total respektlos benehmen, gegen jede Regel verstoßen, die sie finden können und dann, wenn sie dafür bestraft werden ganz laut schreien "Das ist ungerecht. Ich verklage euch."

Natürlich darf sie das. Ist auch gut so. Ihr sollt Unterricht haben und machen und aufpassen. Außerdem sind Pausen dazu da zum rausgehen.

Mit dem Jugendamt gab es sicherlich einen Grund und es ist gut, dass sie das machen können!!!!!.

Im Unterricht herrscht Anwesenheitspflicht, daher ist es ja auch die SchulPFLICHT. Wenn du dich nicht zufällig eine Magen-Darm-Erkrankung hast, gibt es keinen Grund, dass du den Raum verlässt. Der Lehrer darf dir das verbieten, es sei denn du legst ihm ein ärztliches Attest vor, dass dir das Verlassen des Raumes aus vorgenannten gesundheitlichen Gründen erlaubt.

Da die Schule für die Unterrichtszeit die Aufsichtspflicht hat, kann sie auch geeignete Maßnahmen ergreifen, damit sie diese auch erfüllen kann. Zum Beispiel bei Schülern, die regelmäßig unerlaubt das Schulgelände verlassen oder auf dem Außengelände Unfug treiben.

Du kannst ja mal einen Strafantrag wegen Freiheitsberaubung stellen. Das kann man kostenlos auf jeder Polizeidienststelle tun.

Das wird lustig, also nicht für dich ;-)

Hier müsste man mal die Hintergründe genauer kennen.

Wenn bereits das Jugendamt informiert wurde, ist da ja schließlich etwas vorgefallen. Ist sie einfach nicht in die Schule gegangen? Evtl. einfach in der Pause das Schulgelände verlassen und nicht zurückgekommen?

Das wären z.B. Gründe dafür, dass Lehrer es untersagen können, dass Schüler während der Unterrichtszeit das Schulgebäude verlassen. Das ist keine Freiheitsberaubung ,sie darf ja schließlich nach Schulschluß nach Hause gehen. lg Lilo


ReinigerGlas 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 08:54

Nein, es geht darum. Das sie während der Pause nicht auf den Schulhof darf. Und in der Pausenhalle bleiben muss. Sie ist noch nie abgehauen

0
Gaskutscher  20.06.2016, 09:00
@ReinigerGlas

»Ich habe einen Strafzettel an meinem Auto gefunden. Ist das nicht Abzocke?«

Wo habe ich geparkt? Wie lange habe ich dort gestanden? Habe ich evtl. auch noch jemanden dabei behindert oder gefährdet?

Ohne weitere Informationen kann man die Frage nicht beantworten.

Gleiches gilt auch für deine Anfrage. Diese wurde korrekt mit einem »Nein« von mehreren Nutzern beantwortet.

Leider fehlen viele weitere Informationen, beispielsweise die Pausenhalle (welche erst jetzt ins Spiel kommt) aber eben nicht alles. Daher: So lange wir kein Bild haben, können wir nicht konkret weiterhelfen.

Bislang mutmaßen wir also fröhlich vor uns hin: Sie raucht und darf die Pausenhalle nicht verlassen weil sie dort stets in Aufsicht von einem Lehrer ist.

Oder: Wilde Prügelei und sie hatte angefangen. Daher hat man die beiden Schüler in den Pausenzeiten unter Aufsicht gestellt damit das Theater nicht weitergeht.

Oder: Sie hat sich wiederholt gegen normale Umgangsformen gestellt. Die Konsequenz ist nun das sie eben in der Pausenhalle ihre Freizeit verbringen muss.

Oder, oder, oder, ...

5