Darf mein Lehrer mir mein Getränk wegnehmen und wegschütten?
Der Lehrer hat mein Getränk weggeschüttet, für das ich 4.80 gezahlt habe. Er hat einfach meine 3 Dosen weggeschüttet.
Ich habe nicht getrunken vergessen es reinzuschreiben tut mir leid
Was war das denn für ein Getränk?
Energy aber ich habe nicht getrunken
Und wie war die komplette Situation? Also ehrlich und von Anfang an? Was davon war z.b. nicht erlaubt was Du trotzdem gemacht hast?
Ich wollte es trinken da ich durst hatte und nichts anderes dabei hatte und er hat einfach es aus meiner hand genommen und weggeschüttet
9 Antworten
Du hattest natürlich auch nicht vor, das Süßzeug in der Schule zu trinken, oder? 😉
Hand aufs Herz: Eine der Dosen war bestimmt schon offen.
Der Lehrer hätte den Rest natürlich nicht gleich wegschütten müssen. Einkassieren hätte gereicht.
Ansonsten: Alle Getränke außer Wasser sind bestimmt bei euch an der Schule verboten. Vielleicht ist dir das für die Zukunft eine Lehre.
Nein dafür kann sie eine Anzeige bekommen lieber Beschwerden bei der Schulleitung/Abteilungsleitung
Kann ich mir fast nicht vorstellen, aber klär das vor Ort.
Wegnehmen: Ja (und später zurückgeben), sofern Energydrinks in der Schule/im Unterricht offiziel untersagt sind.
Wegschütten: Nein! Denn das stellt eine Sachbeschädigung dar und ist somit eine Straftat.
§ 303 Abs. 1 StGB:
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nein, das darf er nicht, auch wenn Energydrinks (Cola ausgenommen) in der Schule nicht gern gesehen sind. Ich selbst habe 7 Jahre an einer IGS gearbeitet, und daher weiß ich es genau.
An der Schule, an der ich unterrichtet habe, war in den Lehrräumen außer Wasser nichts erlaubt (Teppichböden!).
Schulsonderregelungen gibt es natürlich. Meine Antwort bezieht sich ausschließlich auf die Schulen, die diesbezüglich keine Regelung haben.
Grundsätzlich darf er das nicht. Warum hat er es denn weggeschüttet?
Weil es energy war und ich habe es nichtmal getrunken
Eigentlich dürfte er das nicht aber er kann es einkassieren also du kannst dich dafür beim Schülbüro Beschwerden
Mach ihn einen Platten am Auto oder so