Darf eine Lehrer Getränke eines Schülers wegkippen?

7 Antworten

Hier gibt es wieder eine Diskussion um Kaisers Bart. Zunächst einmal: Eltern, die Kinder solche Energydrinks erlauben, scheinen ihre Erziehung nur halbherzig zu betreiben. Wem nützen solche Drinks? Sie hätten zu Respekt vor Erwachsenen, hier Lehrerin erziehen sollen

Ohne die Lehrerin gehört zu haben, muss man sich hier nicht die Köpfe heiß diskutieren. Lernt man heute in der Schule nicht, dass man beide Seiten hören muss? Hier haben wir nur eine Meinung des FS. Hat er alles richtig beschrieben? Dazu gehört nun die Meinung der Lehrerin. Ohne ihre Meinung ist ein Kommentar hier unserös. Scheint aber die meisten Antworter hier nicht zu stören. Unglaublich. Ich finde die Fragestellung einfach nur peinlich. Dir fehlt Unrechtsbewusstsein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrzehntelang Lehrer gewesen

Steht denn in eurer Schulordnung, dass ihr keine Dosen oder keinen Energydrink mitbringen dürft?

Was heißt hier: vor der Tür? Warst du noch auf dem Schulgelände?

Außerhalb des Schulgeländes darf sie dir natürlich nichts weg nehmen.


Timmo0125 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 12:35

Ich war 10 Meter von der Tür entfernt die nach draußen führt... Und ich hatte Schulschluss ...

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Glasdach  06.03.2019, 12:38
@Timmo0125

Also du warst noch in der Schule. Es spielt keine Rolle, ob du Schulschluss hattest oder nicht. Du musst dich an die Schulordnung halten. Lies sie einfach nach, dann weißt du doch Bescheid. Wenn in der Schulordnung irgendwas wegen Getränke steht und du dagegen verstoßen hast, durfte sie dir die Dose wegnehmen (das Pfand darf sie allerdings nicht behalten und wir hoffen doch mal alle, dass sich eine Lehrerin nicht dazu hinreißen lässt eine Pfanddose nicht einfach in den Müll zu werfen ^^). Das nächste Mal warte halt bis das Schulgelände verlassen hast, bevor du was trinkst.

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Timmo0125 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 12:41
@Glasdach

Ja das sowieso aber es steht halt nicht in der Schulordnung habe sie vor 2 min durchgelesen ...

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Glasdach  06.03.2019, 12:49
@Timmo0125

Dann sag deinen Eltern sie sollen sich beim Rektor beschweren. Oder bei der Lehrerin. Wenn du nicht gegen die Schulordnung verstoßen hast, kann sie dir nicht nach Lust und Laune das Getränk weg nehmen. Oder sag ihr, du möchtest gerne wissen wo es steht, dass du was verbotenes gemacht hast, bzw was genau verboten sein soll.

Falls du in Deutschland bist (worauf sich das jetzt bezieht): falls sich da in den letzten Monaten nichts geändert hat, gibt es keine gesetzliche Altersbeschränkung für Energydrinks. Das war letztes Jahr zwar im Sommer in der Diskussion, aber ich habe nichts gefunden, dass es da die entsprechende Gesetzgebung zu gegeben hätte (das weiß vielleicht jemand anderes mit entsprechendem Link).

Was es gibt ist, dass die Verkäufer (also die Läden) selber Regeln aufstellen können. Daher kommt wahrscheinlich diese Konfusion, ob das mit 14 oder mit 16 erlaubt ist....kann sein, dass verschiedene Läden da einfach verschiedene Altersbeschränkungen für den Erwerb von Energydrinks aufgestellt haben. Andere haben eben gar keine Altersbeschränkung aufgestellt, weil es keine gesetzliche Altersbeschränkung gibt. Ist zwar nicht gerade gesund, aber theoretisch könnten auch Grundschulkinder Energydrinks trinken (erschreckenderweise tun sie das zum Teil ja auch, weil die Eltern es ihnen als Getränk mitgeben).

Lange Rede, kurzer Sinn: deine Lehrerin kann nicht nach Lust und Laune eigene Regeln einführen. Vielleicht gabs mal eine Lehrerbesprechung, in der festgelegt wurde, dass die Schüler keine Energydrinks in der Schule konsumieren dürfen, aber davon müssten die Schüler und Eltern dann eigentlich informiert worden sein. Gedanken lesen könnt ihr ja nicht.

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Timmo0125 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 12:56
@Glasdach

Danke ich liebe Vater meinte auch ich soll mich Mal informieren zeige ihm diesen Text und dann geht's ab an die Lehrerin...

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Nein, das darf sie nicht. Das ist Dein Eigentum. Sie schuldet Dir also den Kaufpreis.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Timmo0125 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 12:37

Was studieren sie wenn ich fragen darf ...

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EviHA  06.03.2019, 12:39

Jura :-)

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Wenn das nicht erlaubt ist darf sie das selbstverständlich.
Sei glücklich das sie in dem Fall nicht noch andere Maßnahmen ergriffen hat.


Timmo0125 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 12:33

Welche denn ich bin 14 und darf das Zeug trinken meine Eltern haben auch nichts dagegen ich sehe kein Problem

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Hoedeldidoedel  06.03.2019, 12:35
@Timmo0125

Was deine Eltern erlauben überschreibt nicht die Vorschriften in der Schule.
Oder glaubst du das du in der Schule rauchen dürftest weil es deine Mutter
zu Hause erlaubt hat?

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Timmo0125 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 12:39
@Babygirl876

Ne das passt schon 😗 in anderen Ländern wie England stimmt das aber Deutschland passt 14

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Hoedeldidoedel  06.03.2019, 12:43
@Timmo0125

Auch das ist falsch.
Es existiert leider in Deutschland keinerlei Altersbeschränkung dafür.

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Babygirl876  06.03.2019, 12:47
@Hoedeldidoedel

Weiß auch garnicht warum.ich hier diskuttieren soll. Ich Arbeite in einem bekannten Getraenkefachmarkt und bei und sind sie definitiv ab 16. Gruß

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myzyny03  06.03.2019, 12:52
@Babygirl876

Das wäre mir neu. Sicher hast du da eine Quelle zu.?! Oder mal einfach so behauptet??

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myzyny03  06.03.2019, 12:55
@Babygirl876

Dann raus mit der Sprache: Welcher Getränkemarkt ist so blöd, sich diese Beschränkung aufzuerlegen???

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Hoedeldidoedel  06.03.2019, 12:56
@myzyny03
unter anderem bei Aldi, Kaisers Tengelmann, Lidl, Real, Penny, gebe es dagegen bislang keine Verkaufsbeschränkungen.

Das ist ein Text aus der oben genannten Seite.

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Hoedeldidoedel  06.03.2019, 12:59
@myzyny03
Nach Informationen der Neuen Nordhäuser Zeitung ( www.nnz-online.de) hat die Geschäftsführung der Drogeriekette Rossmann im Herbst 2015 ihre Filialen angewiesen, Energy Drinks nicht länger an unter 16-Jährige zu verkaufen. Mit Testkäufen in drei Filialen konnte foodwatch bestätigen, dass diese freiwillige Altersgrenze angewandt werde.

Auch wieder ein Text aus der genannten Seite.

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Hat sie dir die GESCHLOSSENE Dose abgenommen?

In dem Fall hat sie Schlicht und einfach einen Diebstahl begangen. Der Verkauf und der Besitz unterliegen in Deutschland keiner Altersbeschränkung. Was sich manche Lehrer so erlauben ....

Geh zum Vertrauenslehrer.