Darf mein Fahrlehrer die Fahrstunden ablehnen, weil er denkt, dass es sinnlos bei mir ist?
8 Stimmen
3 Antworten
Nein
Nein, denn es gibt einen Ausbildungsvertrag. Der gilt nicht nur für dich, sondern auch für ihn!
Allerdings würde ich den Fahrlehrer wechseln, wenn er eine solche Einstellung dir gegenüber vertritt. Ist das nicht möglich, würde ich einen Wechsel der Fahrschule in Betracht ziehen.
emesvau
Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Kawasaki Z900)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule, Fahrzeuge, Mobilität & Logistik
Ja
Ja, er darf die Ausbildung beenden:
Kündigung des Ausbildungsvertrags durch die FahrschuleAuch die Fahrschule darf einen Ausbildungsvertrag kündigen. Dabei muss man jedoch zwei Fallkonstellationen unterscheiden:
1. Kündigung aus wichtigem Grund
Es gibt drei Gründe, aus denen der Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung nicht zugemutet werden muss. Das ist in Ziffer 5 der AGB (Kündigung des Vertrags) geregelt. Dort heißt es:
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
In diesen drei Fällen kann sich die Fahrschule problemlos vom Kunden trennen. Selbstverständlich gelten auch dann die oben erwähnten Regelungen für eine teilweise Rückerstattung des Grundbetrags.
2. Kündigung ohne wichtigen Grund
Dabei ist folgender Passus am Ende von Ziffer 6 der AGB zu beachten:
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund, oder kündigt der Fahrschüler, weil er durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule dazu veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
Will die Fahrschule einen missliebigen Kunden loswerden, kann sie also grundsätzlich auch ohne wichtigen Grund kündigen. Ein Wehrmutstropfen ist dabei die dem Verbraucherschutz geschuldete Regelung, dass in diesem Fall der Grundbetrag ohne Wenn und Aber vollständig zurückbezahlt werden muss.
Das gilt auch dann, wenn der Kunde die theoretische Ausbildung bereits vollständig durchlaufen oder sogar schon die Theorieprüfung bestanden hat. Der Kunde muss nun eine andere Fahrschule suchen und dort im Regelfall erneut einen Grundbetrag entrichten. Hintergrund ist, dass das BGB Regelungen verbietet, die den Kunden einseitig benachteiligt. Deshalb darf ihm die zweimalige Zahlung des Grundbetrags nicht zugemutet werden.
https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2021/november-2021/2021-11-706-ausbildungsvertrag-kuendigungsgruende-der-fahrschule.html
Ja
Ja, darf er. Du hast ja selbst bewiesen, dass Du die wichtigsten Regeln der Vorfahrt nicht beherrschst. Kein Fahrlehrer ist scharf darauf, mit seinem Schüler einen Unfall zu bauen.