Darf mein Chef mich kündigen wenn ich außerhalb meiner Arbeitszeiten für Ihn nicht zur Verfügung stehe?

dieLuka  30.11.2024, 20:57

Um was genau geht es?

  • Unbezahlte Überstunden
  • Bezahlte überstunden
  • Teilnahme an Sozialen Events für alle AN wie Weihnachtsfeier.
  • Schulungen/Weterbildungen
ToNaLeMi 
Beitragsersteller
 30.11.2024, 21:05

Er ist der Meinung wenn wir unsere Vertraglichen Stunden voll haben uns noch verpflichten kann mehr Stunden zu machen.

8 Antworten

Außerhalb der Arbeitszeit geleistete Arbeit nennt man Überstunden. Diese dürfen nicht einseitig angeordnet werden, sondern brauchen entweder eine vertragliche Grundlage ( Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder die schriftliche Einzeleinwilligung des Arbeitnehmers. Pauschal geht da gar nichts, ausser in absoluten Notfällen ( Naturkatastrophen, Brand, ...)

Gute Info: https://m.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html

Von Experte notting bestätigt

So ein Event wäre dann in meinen Augen zu bezahlende Arbeitszeit.

Ich würde mich bei der Gewerkschaft beraten lassen

wenn ich mir deine andere frage ansehe, scheint irgendwie nicht der richtige Arbeitgeber für dich zu sein.


ToNaLeMi 
Beitragsersteller
 30.11.2024, 21:18

Ich bin jetzt seit 8 Jahren in dem Betrieb und wir haben ein neuen Chef bekommen der uns das Leben zur Hölle macht .

Sofern solche Pflichten im Arbeitsvertrag nicht vereinbart sind, kann der Chef da meinen was er will. Recht hat er nicht. Der AN muss in seiner Freizeit regelmäßig nicht für den Betrieb verfügbar sein. Punkt.

Im Rahmen seines Weisungsrechtes kann er aber durchaus verlangen, dass man zu bestimmten Situationen da sein muss. Z. B. zu Events oder auch Schulungen. Wobei hierbei schon Zusammenhang zwischen dem Betrieb bzw. der Tätigkeit bestehen muss. Zudem muss sowas angekündigt werden, da der AG Rücksicht auf die Interessen des AN nehmen muss. Er könnte also sagen "Ich schicke dich in 2 Monaten auf die 500 km entfernte und drei Tage dauernde Messe XY um uns dort zu repräsentieren.". Da müsste der AN schon gute Gründe vorlegen, damit er das verweigern könnte. Der Chef könnte aber nicht mit Konsequenzen drohen wenn er sagt "Ach übrigens. Heute Abend gibt es ein wichtiges Geschäftsessen und du hast dabei zu sein." und der AN sagt "Sorry, da hab ich schon was anderes vor."

Und ansonsten kann er nur in außergewöhnlichen Situationen von seinen Mitarbeitern verlangen, dass sie auch in ihrer Freizeit für ihn tätig sind. Das muss dann aber schon eine Situation sein, die unvorhersehbar war und das Potential hat die Zukunft des Betriebs gravierend zu gefährden.