Darf Mann mich mit Kind aus der Wohnung rauswerfen?

6 Antworten

Nein, Ihr Mann darf Sie und das gemeinsame Kind nicht einfach aus der Wohnung werfen. Auch wenn Sie nicht im Mietvertrag stehen, gibt es gesetzlichen Schutz. Nach § 1361b BGB besteht ein sogenannter Ehewohnungsanspruch.

Das bedeutet, dass der Ehepartner, der die Wohnung veranlasst oder allein gemietet hat, den anderen Ehepartner, der dort wohnt, nicht ohne weiteres aus der Wohnung verweisen kann, insbesondere wenn das Wohl des Kindes betroffen ist. Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten können zudem durch das Familiengericht geregelt werden, das das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellt. Suchen Sie im Zweifel rechtlichen Rat oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

Wenn ihr nicht verheiratet seit und sonnst keine Rechtliche Verträge unterschrieben habt, ist es schon möglich. Wenn ihr ein gemeinsames Kind habt, also wenn er der Vater ist, dann ist das was anderes.

Ich kenne mich aber da nicht aus also ist es besser diesbezüglich einen Anwalt zu holen.

Wenn ihr verhheiratet seid nicht. Dann muss eher er gehen.

Geh zu Anwalt und klage auf Bleiberecht in der Wohnung. Als Mutter mit Kind hast du allerbeste Chancen. Allerdings musst du dann auch die Miete bezahlen, Aber dein Mann muss Unterhalt bezahlen .

Passe mal gut auf, dass du schnellstmöglich irgendwo kindgerecht unterkommst, sonst könnte das Kleinkind in Obhut kommen.

Ganz so einfach ist das nicht. Der Mann ist eurem Kind und ggf auch dir unterhaltspflichtig.

Wenn ihr verheiratet seid, sind die Hürden sogar noch höher.

Dennoch solltest du dich rechtlich beraten lassen.