darf man, wenn man unter 18 ist im internet etwas bestellen?

6 Antworten

normalerweise nicht steht wie schon erwähnt in den AGB's. Du bist noch geschränkt geschäftsfähig (gilt für Personen von 7 bis unter 18 Jahren). Bei Kaufverträgen etc. ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich (deine Eltern). Erfolgt die Zustimmung nach dem Kauf; ist der Vertrag solange ''schwebend unwirksam''.

Ausnahmen gibt es jedoch beim Taschengeldparagraph (kannst dir Sachen im Wert deines Taschengelds ohne Einwilligung der Eltern kaufen), Verträge im Zusammenhang der Ausbildung und bei rechtlichen Vorteilen.


Pfahli  09.11.2010, 21:09

Perfekte und vollständig richtige Antwort!

DH

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Svense  09.11.2010, 21:10
@Pfahli

kommt davon, wenn man in der Schule zu viel aufpasst gg

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Nein, das darfst Du nicht, weil das alle per AGB ausschließen.

du bist erst mit 18 voll geschäftsfähig, dann darfst du rechtsgeschäfte vollständig tätigen du bist nur beschränkt geschäftsfähig (§ 106/107 BGB) was bedeutigt du benötigst die willenserklärung eines gesetzlichen vertreters (deiner eltern) aber meistens fällt den das nicht auf (ebay usw...) mach das auch immer und bin erst 17 :P

Wenn es in der AGB nicht verzeichnet ist theoretisch schon! Lies dir die AGB aber vorher haargenau durch, bei den meisten muss man 16 bzw. 18 sein!

nein das darfst du nicht.

du musst für online geschäfte vollkommen geschäftsfähig sein. und das ist man nach gesetzt erst sobald man volljährig ist.