der e.k ist sein eigener. er ist alleiniger unternehmenschef und trägt für das gesamte handeln die verantwortung. für die gründung muss kein startkapital vorhanden sein.
der wesentliche unterschied zur ohg ist der, dass bei der ohg immer mind. 2 unternehmensgründer vorhanden sein müssen. eine ohg haftet immer mit privat und geschäftsvermögen (wie e.k.)
nur weil es eben zwei sind, die mit den privat und geschäftsvermögen haften, sind die in der regel flüssiger und erhalten leichter einen kredit bei der bank.