Darf man verpachtete Gewässer betreten?

6 Antworten

Es gibt nach Paragraph 59 BNatSchG einen allgemeinen Grundsatz: Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.

Dieser Grundsatz ist meistens durch landesrechtliche Bestimmungen genauer bestimmt oder auch eingeschränkt (bspw. die Waldgesetze oder auch Wasserschutzgesetze der Länder).

Der einfachste Weg wäre doch, den Angelverein kurz zu kontaktieren, ihm mitzuteilen, dass du über eine Mitgliedschaft nachdenkst und in diesem Zuge gleich fragst, ob du dir dafür vorher mal den See anschauen kannst.

Dann wird man die sicherlich die Erlaubnis geben und bist dann auch kein "Unbefugter" mehr.

Natürlich, wer über Wasser gehen kann, kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Betreten dürfte sie nur Jesus.

Aber Gewässer sind grundsätzlich frei zugänglich. Verpachtet werden, kann nur das Nutzungsrecht


Photon00 
Fragesteller
 26.09.2020, 12:50

Also dürfte ich trotz Schild das betreten

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Multifunction  26.09.2020, 12:55
@Photon00

Na klar, wenn der Hans das doch sagt. ;-)

Könnte nur sein, dass der Angelsportverein das völlig anders sieht.

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schleudermaxe  26.09.2020, 14:24

Nicht so ganz, bei uns befinden sich einige Seen im Privatbesitz.

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NRW ? ! Da hast du Pech in der Hinsicht. Komm einfach nach Bayern. Hier sind die Gewässer nicht eingezäunt sondern zugänglich für Spaziergänger und Erholungssuchende. Der freie Zugang zu den Naturschönheiten des Landes ist sogar in der Verfassung garantiert.

Als Naturliebhaber in NRW darfst du dich fühlen wie ein Indianer im Siedlerland: immer gut umschauen und schnell wegducken, wenn jemand auftaucht.

...und an einen Angelverein verpachtet - sind also keine Eigentümer.
Soweit ich mal gelesen habe müssen die Pächter / Verpächter das Betreten dulden...

Stell Dir mal vor, Du wohnst in einer Mietwohnung, Du bist also nicht der Eigentümer.

Deiner Logik nach dürfte ich die dann jederzeit betreten, richtig?


Stadewaeldchen  26.09.2020, 13:13

Schlechter Vergleich. Eine Wohnung ist ja nun mal nicht eine offene Landschaft. Für Wälder beispielsweise ist ein Betretungsrecht für Jedermann in den Waldgesetzen verankert. Egal wem der Wald gehört. Auch für die offene Landschaft gibt es ein grundsätzliche Betretungsrecht zu Erholungszwecken: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__59.html

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Stadewaeldchen  26.09.2020, 13:28
@Multifunction

Du implzierst durch deinen Vergleich mit einer Wohnung dass der Angelverein sich über den Gesetzgeber stellen kann. Und da liegst du imho falsch. Das gesetzliche Betretungsrecht geht hier dem Hausrecht des Pächtes vor.

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