Darf man sich den zweiten Tag vom Opferfest freinehmen?

6 Antworten

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Als Angestellter darf man grundsätzlich an Arbeitstagen nur Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber das genehmigt. Und das Opferfest fällt hierzulande nicht unter Feiertage. (Noch nicht)

Einen freien Tag kannst du an jedem Tag des Jahres beantragen. Die Frage ist, ob der Arbeitgeber zustimmt. Das kann er, muss er aber nicht.

Frag den Chef, ob du Urlaub nehmen kannst. Im Fall von Schule, hast du Schulpflicht. Eine Freistellung sollte schriftlich erfolgen seitens der Eltern.

Nicht jeder religiöse Feiertag ist automatisch ein freier Arbeitstag.

Aber es steht Dir frei, Urlaub einzureichen, um den Tag frei zu bekommen.

Du darfst jederzeit Urlaub beantragen.

Einfach nicht kommen geht nicht.

Ich habe mal einen Kalender gehabt in dem jeder Feiertag auf der Welt drin stand. Nach dem hätte ich nie arbeiten müssen, denn irgendwo auf diesem Planeten ist immer Feiertag.

Entscheidend sind immer die Feiertage des jeweiligen Landes.