Darf ich schaff kopf bei lebendigem leib trennen?

12 Antworten

Nein, der Kopf darf nicht ganz abgetrennt werden.

Luft- und Speiseröhre, sowie Hauptschlagader werden durchtrennt, das Rückenmark bleibt bis zum Ausbluten noch ganz.

Es ist außerdem von höchster Bedeutung dem Tier nicht mehr Leid als nötig zuzufügen, daher sollte das von einem geschulten Personal durchgeführt werden.

Hinzu kommt dass es in DE auch verboten ist, ohne die entsprechende Genehmigung zu haben.

Ich würde dir raten deine Opfertiere über eine Hilfsorganisation in bedürftigen Ländern schlachten zu lassen, sodass du damit auch noch gleichzeitig was gutes tust und den Leuten dort ermöglichst vielleicht einmal im Jahr überhaupt Fleisch zu essen!

Es ist Dir überhaupt generell das Töten eines Wirbeltieres untersagt, egal auf welche Weise. Das darf nur einer mit anerkannter Sachkunde.

Nein, durch das Tierschutzgesetz nicht einfach so. Zumindest nicht in Deutschland. Du müsstest es vorher betäuben und ihm dann die Halsschlagadern aufschneiden. das ginge, soweit ich weiß,aber les dich da lieber nochmal in seriösen Quellen schlau

Nein. Das zeigt, dass du dich mit der halal Schlachtung gar nicht auskennst. Darum solltest du das unterlassen. Das kann nicht jeder und für diese Schlachtung gibt es strenge Regeln. Und der Kopf wird dabei vorerst gar nicht abgetrennt. Es muss nur ein ganz bestimmter Bereich des Halses durchtrennt werden.

Das kann nur jemand, der das gelernt hat.

Hier in Deutschland dürfen das nur bestimmte Höfe, die eine Genehmigung dazu haben. Das kann hier nicht jede Privatperson selbst erledigen. Hier sind die Gegebenheiten auch nicht so vorhanden, wie in islamischen Ländern.

Und ich bezweifle ganz ehrlich auch, dass du weißt, was man mit dem Opertier macht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Wer schlachten will, benötigt dafür eine Sachkundebescheinigung. Diese wird vom Veterinäramt auf Antrag erteilt, wenn die notwendigen Kenntnisse nachgewiesen sind. Gemäß Tierschutzgesetz ist eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung nicht zulässig. Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel nicht erteilt. Bei der Schlachtung von Schafen im Alter von weniger als 12 Monaten sind die sogenannten TSE/BSE-Risikomaterialien zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen (Tierkörperbeseitigungsanstalt), das heißt sie müssen von anderen Abfällen getrennt gesammelt und transportiert werden und identifizierbar bleiben. Der Entsorgungsnachweis muss aufbewahrt werden. Nach der Schlachtung wird die amtliche Fleischuntersuchung durchgeführt. An Schafen, die älter als 18 Monate sind oder bei denen mehr als zwei bleibende Schneidezähne das Zahnfleisch durchbrochen haben, ist eine TSE/BSE-Untersuchung durchzuführen. Ergibt die Schlachttieruntersuchung keine Beanstandung und sind die Tiere hinreichend gekennzeichnet und sauber, wird die Schlachterlaubnis erteilt. Diese berechtigt zur Schlachtung innerhalb der nächsten 24 Stunden. Jede Schlachtung ist dem Veterinäramt rechtzeitig anzuzeigen, weil amtliche Untersuchungen vor der Schlachtung (Schlachttieruntersuchung, „Lebendbeschau“) und des Fleisches (Fleischuntersuchung, „Fleischbeschau“) durchgeführt werden müssen.

Unterm Strich also nur mit Erlaubnis und nur mit Betäubung. Falls ihr eine Erlaubnis eingeholt habt (was bei religiösen Gründen manchmal geht): Alle genehmigten Schlachtungen ohne Betäubung dürfen nur in zugelassenen Schlachtbetrieben durchgeführt werden und sind vom zuständigen Veterinäramt zu überwachen.

Achtung: Wer gegen tierschutzrechtliche Vorgaben verstößt, handelt ordnungswidrig oder macht sich strafbar.