Darf man sich auf der Strasse mit einen Einrad bewegen.
10 Antworten
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Ja, auf der Straße darfst Du Einrad fahren. Allerdings nicht auf der Fahrbahn oder dem Radweg, sondern nur auf dem Gehweg - ausgenommen in einem verkehrsberuhigten Bereichs (vulgo Spielstraße). Ein Einrad ist kein Fahrzeug im Sinne der StVO, deshalb gelten die Regeln für Fußgänger. Wenn es keinen Gehweg oder Seitenstreifen gibt, darfst Du natürlich auch auf der Fahrbahn fahren.
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Ergo dürfen Inliner, Rollschuhfahrer, Skater, Röhnradfahrer usw. sich frei auf der Landstraße bewegen?
Ja, warum nicht? "Landstraße" bedeutet ja nur, dass der Straßenbaulastträger das jeweilige Bundesland ist. Wenn ein Fußweg oder Seitenstreifen vorhanden ist, nimmt man den, wenn nichts dergleichen vorhanden ist, bleibt die Fahrbahn. Welche Vorschrift spricht dagegen?
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Wann können Einradfahrer/Fußgänger einen Verband bilden? Mir ist nur geläufig, dass mehr als 15 Radfahrer einen Verband bilden können. Bei Fußgängern (und darum handelt es sich ja im rechtlichen Sinne) habe ich keine Ahnung.
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Die Frage war, ob man mit dem Einrad auf der Straße fahren darf. Die Straße ist eine Einheit aus Fahrbahn und, soweit vorhanden, weiteren Einrichgungen wie Gehweg, Parkstreifen, Radweg/Radfurt, Bedarfsstreifen...
Also, auf der Straße darfst Du fahren, wenn es einen Gehweg gibt, ist dieser zu benutzen. Gibt es einen Bedarfsstreifen anstelle eines Gehweges, ist dieser zu benutzen. Auf ausschließlichen Radwegen/-furten darf das Einrad nicht gefahren werden. Die Fahrbahn ist - wie bei Fußgängern - gegen die Fahrrichtung zu benutzen, wenn sonstige Einrichtungen nicht vorhanden sind. Als Bentuzter eines Einrades bist Du Fußgängern gleichgestellt, wodurch Du in den Genuss kommst über den Zebrastreifen fahren zu dürfen und Vorrang zu genießen.
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Nein, mit dem Einrad darfst du nicht auf einer öffentlichen Straße unterwegs sein. Es entspricht nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung.
Grundvoraussetzung wären z.B. zwei von einander unabhängige Bremsen. Ein Einrad hat in der Regel gar keine Bremse.
Ich kenne auch kein Einrad, das mit einer strassenverkehrstauglichen Beleuchtung ausgestattet wäre.
Ein Einrad ist ein reines Spass- und Sportgerät und hat im Strassenverkehr nichts zu suchen.
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Antwort ist falsch! (...sonst dürfte man auch nicht mit einem Kinderwagen auf einer öffentlichen Straße unterwegs sein.)
Korrekt ist: Mit einem Einrad gilt man rechtlich als Fußgänger.
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Irrtum! Ein Kinderwagen ist kein Fahrzeug. Der Führer eines Kinderwagens ist ein Fussgänger. Ein Fahrrad oder auch ein Einrad ist ein Fahrzeug.
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Ein Fahrrad oder auch ein Einrad ist ein Fahrzeug.
Irrtum. Ein Einrad ist kein Fahrzeug im Sinne der StVO.
§ 24 Abs. 1 StVO:
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Für Fahrräder gibt es explizite Vorschriften, diese Zählen dem Wortlaut nach als Fahrzeuge. Die VwV-StVO bezieht sich zur Definition von Fahrrad auf das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809. Dort finden wir: "«Fahrrad» ist jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschliesslich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird; "
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Bist du schon auf so einem Einrad drauf gefahren ?
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Was hat das mit der Zulässigkeit von Einrädern im Strassenverkehr zu tun?
Die Zulässigkeit von Fahrzeugen im Strassenverkehr wird durch StVZO §§ 63-67 geregelt. Gesetzt den Falles, dass du es schaffst, das Einrad mit zwei von einander unabhängigen, fest installierten Bremsen und einer funktionierenden Beleuchtung samt Reflektoren und einer Klingel, die du auch während der Fahrt betätigen kannst, auszustatten, kommst du spätestens bei §64 Abs. 1 mit der Forderung nach der leichten Lenkbarkeit in Schwierigkeiten.
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Okay war nur mal eine Frage die einfach mit Ja oder Nein zu beantworten wäre.
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Wenn es nur der Befriedigung deiner Neugier dient. Ja, ich habe es vor Jahren mal versucht. Beim Versuch ist es geblieben. Ich bin kläglich gescheitert und seitdem wieder mit 2-rädrigem Velo unterwegs.
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Befriedigung deiner Neugier dient...Okay den Spruch hast du schön gesagt :-)) Ein Nachbar Kind 12 J fährt bei uns auf der Straße mit so einen Rad. Selber traue ich mich gar nicht.(ich bin nur 2 Räder gewöhnt.)
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Problematisch an der Sache ist einfach die Haftung. Wenn dein Nachbarsjunge damit in einen Unfall verwickelt wird, wird sich die gegnerische Versicherung mit grosser Wahrscheinlichkeit querstellen und argumentieren, er hätte damit doch gar nicht auf der Straße fahren dürfen. Hätte er sich also an die StVO gehalten, wäre der Unfall nicht passiert.
Das mit der Befriedigung der Neugier, war nicht böse gemeint.
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Wird bei der Fahrt jemand anderem Schaden zugefügt, wird die private Haftpflicht aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zahlen und sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen.
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@ Interesierter ..Ich habe es nicht als böse empfunden auf keinen fall manche Worten ließt man eher zu selten hier im Internet.
Möchte mich aber für Deine Bemühungen sehr Danken. Auch den anderen User Herzlichen Dank.
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Ich finds schon toll, daß du von Dreirad aufs Zweirad umgestiegen bist :o)
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Auf der Straße ja, aber generell nicht auf der Fahrbahn oder auf Radwegen (außer zum Queren).
Ausnahme: Im Verband darfst du aber auch auf die Fahrbahn!
Gibt es keinen Gehweg, auch. In ruhigen Straßen gilt Opportunitätsprinzip.
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Ich denke mal, dass ein Einrad - im Gegensatz zum Fahrrad - kein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung ist. Daher hast Du Dich auf der Fahrbahn damit offiziell nicht zu bewegen!
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Selbst wenn, dann müsste es den Vorgaben der §§ 63-67 StVZO entsprechen. Schon daran dürfte die Sache scheitern. Ein normales Einrad hat weder Licht, noch Bremse und ist schon gar nicht leicht lenkbar.
Interessante Interpretation: Ergo dürfen Inliner, Rollschuhfahrer, Skater, Röhnradfahrer usw. sich frei auf der Landstraße bewegen? Natürlich nur gegen den Verkehr, denn sie sind ja rechtlich Fußgänger? Ich bin auf das Diskussionsforum bezüglich Hüpfbällen gespannt... :)