Darf man sein Haustier wenn es tot ist sezieren bzw. darf man die Knochen behalten?
Ich hoffe das die Frage nicht allzu gruselig klingt, aber dürfte man sowas?Also zum Beispiel wenn die Katze verstorben ist,sie eingraben,und nach paar Monaten ausgraben da das ja dann alles zersetzt ist (bis auf die Knochen zum Teil)Oder sogar ein verstorbenes Haustier sezieren?
2 Antworten
Wenn das Tier tot ist, greift das Tierschutzgesetz auch nicht mehr. Sofern das Tier also auf natürliche Weise verstirbt, ist eine Sektion legal.
Das ist aber natürlich mit Risiken verbunden: Einerseits können krankheitserregende Körperflüssigkeiten austreten (Insb. Blut und Magen-Darminhalt sind bei freilaufenden Tieren teilweise gefährlich), andererseits kann aber auch eine Schnittverletzung oder ein psychischer Schaden entstehen (das aber eher bei Haustieren, wo eine emotionale Bindung bestand/besteht).
Das Ausbuddeln halte ich für bedenklich, sofern die Katze nicht vollständig verwest ist. Eine Verwesung kann teils mehrere Jahre dauern.
Sollte man das Skelett wollen, muss man das Tier fachgerecht sezieren und das Skelett bleichen. An die Chemikalien kommt man als Privatperson aber eigentlich gar nicht ran.
Ein verbuddelter Leichnahm sollte auch aufgrund der Krankheitsgefahr, der von diesem ausgeht nicht ausgebuddelt werden!
Denke mal, daß es erlaubt ist.
Ja, ich finde es gruselig, bzw. befremdlich.
Keine Ahnung, ob vielleicht Vorschriften im Bezug auf Seuchenschutz dagegen sprechen,