Darf man Screenshot von einer Website machen und darüber berichten?

1 Antwort

Wenn du dich inhaltlich mit der Seite auseinandersetzt, die auf dem Screenshot zu sehen ist, dürfte das ein legitimer Zitatzweck sein. Ein Screenshot ist im Grunde ein Bildzitat der gezeigten Website.

Hier habe ich einen sehr ausführlichen Artikel dazu gefunden: https://irights.info/artikel/screenshots-richtig-nutzen/30127

Relevant dürften für dich da vor allem der Abschnitt hier sein:

Screenshots, die Texte oder Text-Bildbeiträge, aus Zeitschriften, Magazinen, Zeitungen, Webseiten oder E-Books zeigen
Der Screenshot eines Online-Artikels aus Zeitschriften, Magazinen, Zeitungen, Webseiten, E-Books und so weiter ist die Kopie eines Werkes, das  sowohl Text enthält als häufig auch Fotos oder Grafiken, manchmal auch nur Bilder mit Randtexten. An all dem haben Urheber*innen und Rechteinhaber*innen entsprechende Schutzrechte. 
Sofern solch ein Screenshot beispielsweise für Unterrichtszwecke oder in Bildungsmedien eingesetzt wird, kann das womöglich im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen geschehen (Bildungs- und Wissenschaftsschrankenregelungen). Oder die Nutzung des Screenshots wird den Anforderungen des Zitatrechts gerecht.
In den anderen Fällen sind die Zustimmungen der Urheber*innen und Rechteinhaber*innen erforderlich, um Screenshots von Artikeln zu nutzen.

Und aus dem grauen Kasten zum Thema Zitatzweck, die m.E. wichtigste Stelle habe ich fett markiert:

Zitatrecht und Bildzitat
Das Zitatrecht ist eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht ( Paragraf 51 Urheberrechtsgesetz). Es sieht vor, dass Inhalte aus geschützten Werken in begrenztem Umfang verwendet werden dürfen, wenn dies erforderlich ist, beispielsweise um eine eigene Aussage zu belegen. Die Belegfunktion ist aber nur einer von vielen anerkannten Zitatzwecken. 
Für Zitate müssen keine Erlaubnisse eingeholt werden – die Urheber*innen müssen dies dulden, weil so Wissensaustausch, neue Erkenntnisse und gesellschaftliche Diskurse ermöglicht werden. Dieses Zitatrecht schließt auch die Verwendung von Bildern ein, die sogar vollständig verwendet werden dürfen.
Für Zitate gelten klare Vorgaben und Grenzen
Es darf nur aus veröffentlichten Werken zitiert werden. 
Für ein Zitat muss es ein eigenes – nicht zwingend urheberrechtlich geschütztes – Werk geben.
Jedes Zitat, auch ein Bildzitat, muss einem Zitatzweck dienen.
Der Autor oder die Autorin muss mit dem Zitat eigene Aussagen belegen und sich mit dem zitierten Inhalt auseinandersetzen. Auch eine „Hommage“ zählt zu den anerkannten Zitatzwecken. 
Zudem darf das Zitierte nicht verändert oder bearbeitet werden.
In jedem Fall sind der Urheber/die Urheberin und die Zitat-Quelle zu nennen 
Jedes Zitat ist als solches zu kennzeichnen.
Das Zitat muss im Verhältnis zum eigenen Gesamtwerk sowie zum zitierten Werk angemessen dimensioniert sein. 
In bestimmten Fällen darf auch komplett zitiert werden, was insbesondere bei Fotos und Bildern sinnvoll ist, weil teilweise Nutzungen hier selten der Veranschaulichung dienen können.