Darf man Sachen "einfach so" auf dem Dachgepächträger das Autos transportieren?
Eine Freundin von mir zieht um und hat wenig Möbel und ebensowenig Geld. Da die neue Wohnung nicht mal einen Kilometer weit weg ist, hatte ich die Idee, wir könnten z.B. das Bett zerlegen und in Einzelteilen auf meinem Dachgepäckträger vom Auto transportieren, von der Dachlast käme das auch locker hin. Aber darf man das einfach so? Natürlich würden wir alles gut sichern, wenn etwas übersteht ein rotes Fähnchen dran etc. Darf man das? Und an wen könnte ich mich wenden, um genaueres zu erfahren?
8 Antworten
Hallo, alle Antworten sind richtig. Nur ein Punkt wurde nicht genannt und ist äußerst wichtig: Die Dachträger haben eine Lastbegrenzung. Das heist im Fachchinesisch: max. zul. Dachlast bei Dachgepächträgern. Diese ist im allgemeinen nicht allzu üppig und reicht im allgemeinen für eine Batterie Fahrräder. Man findet die Angaben hierüber in den Fahrzeugpapieren. Dennoch, viel Spass beim Umzug. bo!
Danke! Die Dachlast und auch die der Gepäckträger beträgt 75 Kilo, alles in allem kommen wir auf maximal 30. Das sollte also gehen :)
Du musst die maximale Dachlast deines Autos dann ist die Tagelast von deinen Dachgepäcksträger zu beachten und die Länge der Gegenstände darf vorn dem Auto nicht überstehen und nach hinten nur 1 Meter mit Fahne.
Die Traglast (Dachlast), Länge Breite Höhe und die Brutto Gewicht mit Zuladung steht in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs.
L. G. Aral59
Es muss gut gesichert sein, darf nicht überragen, die Sicht nicht einschränken und niemand gefährden und behindern! Wäre es nicht praktischer einen Hänger auszuleihen, als Möbel auf ein Autodach zu hiefen. Auch wenn es kleine Möbel sind, die können verdammt schwer sein, wenn man sie hochheben muss! Die Anhänger bekommt man kostengünstig und meist hat doch ein Bekannter einen Anhänger, der ihn mal ausleiht!
Eigentlich ist es nur das Bett, und ich habe keine Anhängerkupplung :(
Das ist kein Problem. Die Ladung muß natürlich gesichert sein mit Gurten oder Seilen, damit sie nicht runterfallen kann.
Außerdem darf sie nach vorne und zu den Seiten nicht über die Fahreugkanten überstehen. Nach hinten schon.
Schmale bzw. dünne Gegenstände sind immer, alles andere was mehr als 1 m nach hinten übersteht sind mit einer roten Fahne mit mindestens 40 x 40 cm (ich glaub das wars, oder doch 30 x 30?) zu kennzeichnen. Ein rotes oder orangenes Handtuch sollte den Zweck erfüllen. Eure Fahrtstrecke ist ja kurz und man soll es auch nicht übertreiben ;-)
dürfte doch wohl kein Problem darstellen, wenn du alles lt. StVO berücksichtigst, wobei mir lediglich folgender Paragraph einfällt;
"Der Fahrzeugführer … muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug … sowie die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet." (§ 23 StVO)