Darf man Religionen und religiöse Figuren im Rahmen der Meinungsfreiheit herabwürdigen?

Alle Infos zur Bundestagswahl 2025 Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Hier findest Du alle wichtigen Infos zur Wahl.

20 Antworten

Ja, das darf man - Nur sollte man sich nicht wundern, wenn einem dann Aggressionen entgegenschlagen.

So etwas darf man nur sagen, wenn die Zuhörer damit einverstanden sind. Die Erlaubnis muss aber vorher eingeholt werden, und nicht so:

Joschka Fischer 1984: " Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein A.schloch".

Grundsätzlich darf man dies da es sich um eine fiktive Person handelt. Da wir in unserem Land aber eine Menge religiöser Fanatiker importiert haben die absolut Intoleranz gegenüber andersdenkenden sind und jede Kritik als Beleidigung auffassen und auch aus einer kleinen Beleidigung einen öffentlichen Aufruhr machen anstatt einfach eine Beleidigung als solche zu erkennen und zu ignorieren. Zudem kommt auch noch die Republik daher und bezeichnet absolute Kleinigkeiten als Gefahr für die öffentliche Sicherheit die es noch nicht einmal wert sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nicht gerade als Dreck,

Aber intolerant, respektlos, frauenverachtend, rückständig demokratiefeindlich nicht mit der freiheitlichen Grundordnung in Europa kompatibel.

Das wird durch die Meinungsfreiheit gedeckt.