Darf man ohne Führerschein auf einem Acker fahren?
Da ich mir die ein oder andere Fahrstunde einsparen möchte, brauche ich einen Ort, an dem man ein bisschen Fahren üben kann.
Im Bekanntenkreis gibt es einen Bauern, dem gehört ein Feld, welches rings um von Gräben abgegrenzt ist und nur vom Hof aus zugänglich ist.
Es wäre der perfekte Ort, um ein bisschen rum zu fahren.
Sowas ist da draußen auf dem Land gängige Praxis, die Dorfpolizisten interessiert das nicht, das macht jeder so.
Doch wie ist das rechtlich einzuordnen? Ist sowas legal oder nicht?
Ich sehe das so in einer Grauzone.
9 Antworten
Deine Grauzone ist sogar ganz schwarz. Solange der Acker nicht von einem zaun umgeben ist, und die Zufahrt zu dem grundstück über ein Tor oder eine Schranke gesperrt ist (man spricht von befriedetem Besitztum) bleibt er tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum, weil jeder ungehindert Zugang haben kann.
So schwarz sehe ich das gar nicht, da sind Gräben drumrum. Es muss nicht eingezäunt sein, es heisst: "eingefriedet". Also der Zugang darf nicht ohne Hindernis gewährt sein, einen Graben sehe ich durchaus als solches Hindernis. Nur den Zugang über den Hof sehe ich da skeptisch, darüber schreibt der FS Nichts.
ist legal, des Bauern Einverständnis vorausgesetzt
davon lernst nicht das Fahren. das bringt dir ein Fahrlehrer bei. Am Feld hast keine Strasse, keine Verkehrszeichen etc.
GENAU das solltest mit einem Fahrschulwagen lernen, jedes Auto reagiert mit der Kupplung anders, das merkt ein Fahrlehrer.
wenn´s dir Spass macht
Spaß steht natürlich auch ganz oben aus der Liste. Natürlich ist jedes Auto ein bisschen anders, aber ein Grundgefühl dafür zu entwickeln, ist der Sinn dahinter.
Auf einem Privatgrundstück ohne öffentlichen Verkehr darf man das. Aber so ein Feld ist recht realitätsfern und deshalb gibt es Verkehrsübungsplätze.
Auf einem Privatgrundstück ohne öffentlichen Verkehr darf man das
Dann sollte man aber noch dazuschreiben, das das Grundstück befriedet sein muss, das heißt Zaun oder Mauer drum herum und eine Zufahrtssperre in From eines Tores oder einer Schranke.
Der Bauer fährt selbst andauernd über dieses Feld... (mit einem alten Auto versteht sich)
Damit es nicht als öffentlicher Verkehrsraum zählt muss es eingefriedet sein. Gewöhnlich versteht man darunter einen Zaun drumrum.
Ich weiss jetzt nicht, wie diese Gräben tatsächlich sind, aber dies kann durchaus auch als Einfriedung gelten, die Vorraussetzung ist, es nicht ungehindert betreten zu können. Einzig dass man vom Hof aus den Acker erreichen kann wäre etwas bedenklich. Da wird der Bauer wohl kaum ein Tor dran haben und dann wäre dies eine Lücke in der Einfriedung womit sie nicht gegeben wäre.
Welchem Bauern ist das denn recht?
Abgesehen davon ist der Acker kein optimales Gelände.
Aber ja, am Privatgrund wenn der Besitzer ja sagt darfst du das.
Kann ich mir nur schwer vorstellen. Da geht ja alles kaputt. Ich kenn keinen, dem das Recht wär.
Der hat da so seine Bahnen, wo er auch immer mit dem Traktor rum fährt.
Es geht mehr um so Sachen wie Anfahren, Kupplung,...