Darf man neben dem (Schul)lehrerberuf noch einen zweiten Beruf haben?

3 Antworten

das steht in deinem künftigen arbeitsvertrag.

das dürfte alles möglich sein. Ich hatte einen Lehrer, der Oberstleutnant auf Reserve war ;)

Das ist in den jeweiligen Beamtengesetzen geregelt. Die Nebentätigkeit muss vom Dienstherrn vorab (!) genehmigt sein und darf maximal ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit in der Woche erreichen (bei einer 40 Stundenwoche also nicht mehr als 8 Stunden pro Woche). Außerdem gibt es Verdiensthöchstgrenzen. Die Möglichkeiten, quasi einen Zweitberuf neben der eigentlichen Dienstleistung auszuüben, sind sehr eingeschränkt. Ein nennenswertes Einkommen lässt sich damit nicht erzielen.